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Die Clösterliche Disciplin in kurtzem Begriff auss den Regeln, und Geistlichen Lehren der H.H. Vättern / in Lateinischer Sprach zusammen gezogen durch R.P. Amandum Krenner von Lambach, Ord. S. Benedicti jetzund aber in Teütscher vorgestellt von R.P. Henrico Hegner Priestern dess Hochlöbl. Gottshauss Wettingen, dess exempten Cistertienser-Ordens, der zeit Beichtigern dess Hochwürdigen Gottshauss Magdenaw
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198
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198 Die Lästerliche Disciplin.^'

§. m.

AIe Klugheit und Auffrichtigkeit^ deß Lebens hat ein jeder Richtervonnöthen: Dann es fallet sehr

hart/daß derjenige über eines andernLeben richten folle/der fein eigen Lebenmcht weist in den Schränkten derMäßigung zu halten/ und deme manvorwerssen kan: (>) Was sitzest dueinen Splitter in deines BrudersAuge / und sitzest den Balcken in dei-nem Auge nicht? L^) Dann'wohl un-derwetfen/und darbey ein böses Lebenfützren/ist nichts anders/als sich sech-sten mit seinen eigenen Worten ver-dammen. <>) Das gute Exempel deßeignen Lebens ist die allerbeste Besse-rung einer frembden Schuld. Undzwar es soll ein Prälat umb so vtlfleißiger die Fähler der Undergebnenabstraffen/ umb wie vil schädlicher ersolche ungeftrasst lasset vorbey gehen,t» Wer den anwachsenden Lasternverschonet / der ist nicht barmhertzig/sonder grausamb: Dan welcher Prä-lat die Fühlbare ungestrafft hingehen

lasset/