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Die Clösterliche Disciplin in kurtzem Begriff auss den Regeln, und Geistlichen Lehren der H.H. Vättern / in Lateinischer Sprach zusammen gezogen durch R.P. Amandum Krenner von Lambach, Ord. S. Benedicti jetzund aber in Teütscher vorgestellt von R.P. Henrico Hegner Priestern dess Hochlöbl. Gottshauss Wettingen, dess exempten Cistertienser-Ordens, der zeit Beichtigern dess Hochwürdigen Gottshauss Magdenaw
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211
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Sie Lästerliche Disciplin. L 1 1

WundvAryt zu einem gierige/ ihne zuheyten/ da er doch zuvor verwundtetwäre an seiner Hand/ wird er danndie Heylmachung verrichten könnendGar nicht. Gleichermaßen auch dunicht. So must du derohalben als-dann/wann du ungeduldig bist/keinenaußschelten/oder seines Fahlers erin-neren. Du sagst aber / er wird sonstdarob keine Forcht haben. Ich abersage / er wird sich mehrers fürchten/wann du ihne ohne .Zorn straffest. Inwidrigen Fahl/wann du in Verbesse-rung der Zahlern ungedultig bist/wirder auch das für eine Unsinnigkeit auß-deüten / was sonsten recht und billichist vorbracht worden. Wo aber dumit Sanfftmuth züchtigest/wird er sichsechsten für schuldig erkennen.

Wer einen liebjamen Gewalt brauchet/der be.förderet das Henl der Vnderrhanen.

spricht Die Demuth solle bey einemDbern nicht abgchen/damit er dieUn-derqebne als seines gleichen anhöre;so solle auch die Vermahnung nichthart/und die Wortstraffnit schwach.

O 2 lich