214 .Die ^lästerliche Disciplin.
eine bittermachende: Den Eyffer/ deraber mcht unbescheidenitch wüte: DieGütigkeit/ aber die nicht mehr dannrecht ist/ verschone. (^) Es mag seyn ;was immer will/ eine bescheidenlicheNachlassung in der Bestraffung hatmehr Krasst / dann eine ernsthaffteVollziehung derselben/dann jene ma-chet underthanig/dise aber hartnäckig/und nacheyssrtg. (^) Über das ist besser/fan daß wir am Jüngsten
Tag wegen der Barmhertzigkeit/dannwegen der Grausambkeit bestraftetwerden/dan dieBarmhertzigkeit wirdüber das Gericht erhöhet.
(/) Alles wissen ist nützlich / aberalles vollführen ist schädlich. Diekleinere Sünden muß manverzeyhen/die grosse mit Ernst abstraften. Manmuß nicht allezeit mit der Straff/ son-der öffters mit der New sich befrtedi- §gen lassen. (F- Keiner ist soboßhasst/daß er nicht wolle gut werden/und istkein so grosses Laster im Menschen/welches die gute Manier / und Sinn-reiche Sorgfaltigkeit nicht verbesseren
könne.