Die klösterliche Disciplin. 215
könne. Der Gewalt vermag bey denMenschen nicht vil / aber sehr vtl dieBescheidenheit. Vil Menschen brin-get zum sündigen die Gelegenheit; ent-ziehe dieselbe/so hast du das Übel außdem Weeg gethan. (6) Derohalbensolle die Warnung seyn ohne Bitter-keit/ und die Ermahnung ohne Un-gnad. Die jenige Wunde ist überaußschmertzlich / welche die stechige undbeißige Wort verursachen. Für gewiß
(r) was mit Gewalt zugehet/
Dasselb nit lang bestehet/
Bescheidner Mann wohl regiert/Zum End alles glücklich fuhrt.
(>i)Alle dise Gemüths-Meynungenversigle ich mit einem kostbahren Edel-gestein. So solle dann der Dbere wis-sen / daß die holdseelige Gütigkeit indisem bestehe/ wann in den Belästi-gungen nichts rauches / nichts zorni-grs/und nichts unwürsches sich blickenlasset / sonder ein Vatterliches Anse-hen/ein guthertziges Mitleyden / undeine Süßigkeit darin» erscheinet / die
L)4 doch