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Die Clösterliche Disciplin in kurtzem Begriff auss den Regeln, und Geistlichen Lehren der H.H. Vättern / in Lateinischer Sprach zusammen gezogen durch R.P. Amandum Krenner von Lambach, Ord. S. Benedicti jetzund aber in Teütscher vorgestellt von R.P. Henrico Hegner Priestern dess Hochlöbl. Gottshauss Wettingen, dess exempten Cistertienser-Ordens, der zeit Beichtigern dess Hochwürdigen Gottshauss Magdenaw
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Die klösterliche Disciplin. 215

könne. Der Gewalt vermag bey denMenschen nicht vil / aber sehr vtl dieBescheidenheit. Vil Menschen brin-get zum sündigen die Gelegenheit; ent-ziehe dieselbe/so hast du das Übel außdem Weeg gethan. (6) Derohalbensolle die Warnung seyn ohne Bitter-keit/ und die Ermahnung ohne Un-gnad. Die jenige Wunde ist überaußschmertzlich / welche die stechige undbeißige Wort verursachen. Für gewiß

(r) was mit Gewalt zugehet/

Dasselb nit lang bestehet/

Bescheidner Mann wohl regiert/Zum End alles glücklich fuhrt.

(>i)Alle dise Gemüths-Meynungenversigle ich mit einem kostbahren Edel-gestein. So solle dann der Dbere wis-sen / daß die holdseelige Gütigkeit indisem bestehe/ wann in den Belästi-gungen nichts rauches / nichts zorni-grs/und nichts unwürsches sich blickenlasset / sonder ein Vatterliches Anse-hen/ein guthertziges Mitleyden / undeine Süßigkeit darin» erscheinet / die

L)4 doch