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Die Clösterliche Disciplin in kurtzem Begriff auss den Regeln, und Geistlichen Lehren der H.H. Vättern / in Lateinischer Sprach zusammen gezogen durch R.P. Amandum Krenner von Lambach, Ord. S. Benedicti jetzund aber in Teütscher vorgestellt von R.P. Henrico Hegner Priestern dess Hochlöbl. Gottshauss Wettingen, dess exempten Cistertienser-Ordens, der zeit Beichtigern dess Hochwürdigen Gottshauss Magdenaw
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243
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Die LiösterlrHs Disciplin 24;

Abbken M/Mrwe.M /auff daß in allem / wie esden Dieneren Gottes gebühr«/deß Ordens Gei lin seinen Kräffren erhalten werde. So solledann so wohl das TranÄ/als die Speiß allen ingleichem Gewicht man geben / wie es die Zeit-oder die hochl Fest f^) oder die Fasttag-oder der tägliche Brauch erfordere»wird. Die Liebe solle alle Nothwen-digkeit außtheilen / jedoch also / daßdem Mangel der Natur ein Genügengeschehe. Der Abbruch der Speißund Trancks solle nicht auß Zwanggeschehen/sonder da solle der Lugendihr Drth gelassen werden; und wasdey dem Tisch überbleibet / das solleden Armen zukommen.

Es werde aber nicht nur der leib mir Speißund Tranck erquick« / sonder auch die See! vondem Tisch-lesen erlabet, (--al) Gleich Wieder ausserlicheMensch zu seiner Stundin der-Stuben mit Speiß undTranck erquicket wird/also solle auchder innerliche Mensch in der-Stu-ben der Heil. Betrachtung mit demWein der Verühung getranckt/ undMlt den Trachten underschiedlichen

Dk 2. Errrrr-