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Die Clösterliche Disciplin in kurtzem Begriff auss den Regeln, und Geistlichen Lehren der H.H. Vättern / in Lateinischer Sprach zusammen gezogen durch R.P. Amandum Krenner von Lambach, Ord. S. Benedicti jetzund aber in Teütscher vorgestellt von R.P. Henrico Hegner Priestern dess Hochlöbl. Gottshauss Wettingen, dess exempten Cistertienser-Ordens, der zeit Beichtigern dess Hochwürdigen Gottshauss Magdenaw
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255
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Die Clösterliche Drstiplm. 255

Schändlichkeit deß Gemüths/und derGebärden. Masvü? (r) Die Kley-düng zeiget an/wie unsere Sitten be-schaffen seyen. (^) DasKloster-Kleydist ein Habit der Buß/nit der Hoffart.Darumb sagt ^ugutiinus: (i) Ich beken-ne/daß ich mich eines köstlichen Kleydswegen schäme. Es stehet diser Pro-feßton/disen Gliedern/disen alten Jah-ren nicht an. Vnd ttleronz'muL(W-Elntweders müssen wir reden / nachdeme wie wir gekleydet sind / oder wirmüssen uns kleyden wie wir reden.Dann gleich wie unser Habit von an-dern in Ehren gehalten wird / also er-inneret er uns unserer Pflicht. Als»

thut ^mkroiws eine gcfallerie Iungftan» auK«

schelten : Am Tag deiner Etnwey-

hung bist du mit dem Heil. Weihe!bedecket worden / wie hast du dann indiser schändlichen That dich des; Ha-bits der Jimgfrawschafft nicht erin-neret. Auffgleiche Deiji sagt LaLlm-,-: (->)Wo ist dein Ehrwürdiger Habit?Wo deine ehrbare Sitten? Wo istdas einer Jungfrauwcrr anständige

Ehren-