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Die Clösterliche Disciplin in kurtzem Begriff auss den Regeln, und Geistlichen Lehren der H.H. Vättern / in Lateinischer Sprach zusammen gezogen durch R.P. Amandum Krenner von Lambach, Ord. S. Benedicti jetzund aber in Teütscher vorgestellt von R.P. Henrico Hegner Priestern dess Hochlöbl. Gottshauss Wettingen, dess exempten Cistertienser-Ordens, der zeit Beichtigern dess Hochwürdigen Gottshauss Magdenaw
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256
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25 § Die Lästerliche Distiplin.'

ChremMeyd? Es Hantel/)der Märtyrer von seinen Feinden ehund zuvor er gemarteret worden/Er-laubnuß begehrt/ seinen Habit außzu-ziehen / damit demselben mit seinenGliederen nicht zumahl eine Schmachangethan werde.

(f) Das Gwand und Kleydungsolle den Brüderen geben werden nachGelegenheit deß Brths/und deß LufflsBeschaffenheit/da sie wohnen/dann inkalten Landen bedarss man mehrKley-der/ in warmen aber minder. DiseVersorgung aber solle bey dem Abbtstehen. Vnd besterundcn' <r) Wannsie neüwe Kleyder empfangen / sollensie zugleich die alte allezeit wieder ge-ben/ von wegen den Armen. M-m.

halben ist Bcscheibrnhar. Man theilet

auß / und gab einem jeglichen / nachdeme ihm Noth war. s/^Derohalbenwann wir Nothdurfft an Speise ha-ben/und darmit wir uns bedecken / solasset uns damit zufrieden seyn.Man solle aber an dem Habit allenüberflüßigen Zierath / und Wust auss

gleiche