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Die Clösterliche Disciplin in kurtzem Begriff auss den Regeln, und Geistlichen Lehren der H.H. Vättern / in Lateinischer Sprach zusammen gezogen durch R.P. Amandum Krenner von Lambach, Ord. S. Benedicti jetzund aber in Teütscher vorgestellt von R.P. Henrico Hegner Priestern dess Hochlöbl. Gottshauss Wettingen, dess exempten Cistertienser-Ordens, der zeit Beichtigern dess Hochwürdigen Gottshauss Magdenaw
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268 Die Lästerliche Disciplin.

Leib verborgen ligt / und der DienerGottes vorbringet/daß ihme weh seye/solle man es ihme ohne allen Zwetffelglauben.

Wann aber die Krancke dievorige Krafften erlanget/ sollen sie zuihrer glückseligern Gemeinschafft wi»derkehren/wlche den Dienern Gottesumb sovil mehr gebührt / umb wie vilweniger sie Mangel leyden. Cs solleauch die/welche jetzund sich wohl auffbefinden / der Wollust der härterenSpeisen nicht auffhalten / welche alsKrancke die ertheilte Nothwendigkeiternüchteret hat. Mit einem Wort/man soll die Krancke also halten / daßselbe desto bälder wiederumb genesen.Allein wann sie Zu vorigen Krafftenkommen find/ sollen ste sich zum glück-seligern Stand deß Enthaltens ver-fügen.

Es solle aber die Bescheidenheit die/welche aufder Besserung sind/also underhalien / damit siedieselbe zu vorigem Stand bringe. Alles wasihr wollen/ O) daß eüch die Menschenthun sollen/das thut ihr ihnen auch.

Der