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Das Zehnt-Recht der Pfarrherren gegen den Einbruch jakobinischer Parthengänger / vertheidiget von Friedle Wahrsager dem Jüngern [Johann Georg Dudli]
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8
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Wer pflanzet einen Weingarten, und gcniessetnichts von dessen Trauben? Wer weidet eine,Heerde, und ißt von der Milch der Schaafenicht? Rede ich etwa nur aus menschlichenGründen? Spricht nicht das Gesäß eben so?Im Gesäße Moysts steht geschrieben, du sollstdem Ochsen am Dröschwagen das Maul nich(verbinden. Sorget Gott fsir die Ochsen? Dießsagt er ja unsertwegen. Denn für uns ist dieSchrift. Der ackeret, muß von seinem Ackeretwas zu hoffen haben. . . Ist es dann viel,wenn wir von euerem Jrrdischen einärndtcn,nachdem wir das Himmlische hey euch ausge-säet? . . . Wisset ihr nicht, baß die Diener-es Tempels und Altars von dem Tempel ihrEssen und am Alrare ihren Theil haben? Al.so hat der Herr ebenfalls verordnet, daßjene, welche das Evangelium predigen, auch da-von leben. Diese Worte des Apostels, bescn-dcrs die lelstcre sehen diese Wahrheit in einHelles Listn: Wenn der Herr selbst also ver,prdnet hat, so ist es ein göttliches Gesätz.Die Sache wird noch schöner beleuchtet, wcnuwir den Endzweck dieses Gesäßes erwägenim

Zweyten Hauptftück.

Der Endzweck des Zehnt. Geborhs ist derheiligste.

i. Die erste Pflicht des Menschen ist, daß?r dn, Herrn seinen Gott anbeche, und dessenhöchste Herrschaft über sich mid alle Geschöpfe