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Das Zehnt-Recht der Pfarrherren gegen den Einbruch jakobinischer Parthengänger / vertheidiget von Friedle Wahrsager dem Jüngern [Johann Georg Dudli]
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10
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OpftrgaVen- Alles zusammen und jedes besonr-er war das öffentliche Bekenntniß, daß mansich der Herrschaft Gottes unterwerft: daß manvon ihm Alles, Alles von ihm allein empfan-gen habe. So spricht Gott an allen Stellen,wo er den Zehnten, Erstlinge rc. gebiethet: ichbin der Herr: ich habe dich aus Egypten ge-führt: ich habe dir dieß Land und was darin-nen ist, gegeben: ich bin der Herr, mein istAlles. Alle Liese Abgaben wurden angesehenals Gott geheiligte Dinqe: Alle Zehnten gehö-ren dem Herrn zu und sind ihm geheiliget. ZumAaron sprach der Herr: alles was mir die Kin-der Israels heiligen, gebe ich dir und deinenSöhnen. Wir sehen also, daß die Zehnten,Erstlinge rc. nicht nur als unentbehrliche Mit-tel den öffentlichen Gottesdienst zu unterhalten,sondern schon an sich selbst als eine gouesdienst-liche Handlung gebothen und gehalten waren.

g. Der Endzweck der Zehnten im neuenBund ist eben derselbe, aber er wird auf diemöglich vollkommneste Weift erreicht. Das un-endliche und göttliche Opfer am Kreuz wardLurch alle Opfer des alten Bunds vorgebildet,und soll bis aus Ende der Zeiten fortgesetztwerden, als das einzige, durch welches Gottwürdig angereihet, seine Herrschaft auf das voll-kommenste anerkennt, und ihm jene Ehre bewie-sen wird, welche dem unendlich höchsten Herrngebührt. Zu diesem Ende muß die wahreKenntniß Gottes durch die Verkündigung desEvangeliums in der Welt verbreitet, Lehrer desVolks aufgestellt, unterhalten, die Bedürfnisse