Buch 
Das Zehnt-Recht der Pfarrherren gegen den Einbruch jakobinischer Parthengänger / vertheidiget von Friedle Wahrsager dem Jüngern [Johann Georg Dudli]
Entstehung
Seite
11
JPEG-Download
 

zu einen, würdiger, und prachtvollen Gottesdienstherbcyzeschaft werden. Die dazu erfoderlichmUnkosten muß eben das christliche Volk tragen,welches Pflicht hat, mit so einem OpferdienstGott zu ehren und das Heil der Seelen zu er-werben. Dieses geschieht durch die Zehnten,wilde Vergabungen, Opferungen bey der hei-ligen Messe re. Eine jede solcher Handlungenist ein ösftnrUcheS Bekenntniß, eine feyerlicheAnerkennung der höchsten Herrschaft Gottesüber uns, eine öffentliche Danksagung; ein hei-liges Gott gefälliges Opfer.

4. Dahero begnügte sich Gott nicht mit dergeneucn Abgab des Zehnten; sondern er wollte,daß selbe mit Dank, mir heiliger Gesinnunggcgelen werden. 5. B. Mons. 27. K. sprichter also: Wenn du den Zehnten aller deinerFrüchte gegeben hast . . . sage vor den Augendes ä'ierrn demeö Gottes: Was dir zu heili-gen war, hab ich gegeben. Alles nach deinerAnweisung: ich habe deine Gebothe nicht über-treten, noch deinen Befehl vergessen. Ich ha-be nichts davon genossen, auch nicht einmahl,wo ich wegen einer Noth betrübt war- Ich ha-be nichts davon zu einem Todkenmahle, oder an-dern unreinen Gebrauche verwendet. Ich habedeinem Worte, mein Herr und Gott! Gehor-sam geleistet. Sieh herab aus deiner heil. Woh-nung von dem hohen Himmel: segne dein VolkIsrael, und das Land, welches du uns geschen-kt hast- So mußte der Jud sprechen bey Ent-richtung des Zehnt: was soll der Christ sagen?

XX r