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Das Zehnt-Recht der Pfarrherren gegen den Einbruch jakobinischer Parthengänger / vertheidiget von Friedle Wahrsager dem Jüngern [Johann Georg Dudli]
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12
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Wer ein gläubiges Her;, und einen gesmideitKopf hat, muß so denken. Mein Herr undGott, bringe dir freyivillige Opfergaben ,ich bringe dir den schuldigen Zehnt, dir, dirbring' ichs, nicht den Menschen, es ist dir ge-heiligt!, du foderst selbst für dich, damit du eSdenen gebest, welche du sendest, uns;» lehren >-die Sakramenten anszuspenden, das göttlicheOpfer am Altar für uns, in unserm Namefortzusetzen. Es sey fern von mir, daß ichdiese Zehnt - Pflicht für eine Beschwerde anse-he: Nein! .es ist Glück für mich, daß ich zudiesem ewigen Opfer, zur Verherrlichung deinesNamens, zur Erwerbung des Heils der Seelen ssiverklhatig mitwirken, solche Beyträge bringenkann, muß und will. Was ich habe, was ichbin, war ich kann, Alles ist von dir, Alles,Alles hast du mir gegeben. Was ich dir zu-rückgebe, ist nicht mir Pflicht des Danks undGehorsams, sondern es ist Wohlthat von dir,daß ichs geben kann, und dir, dir selbst gebenkann: denn das wird meine Sache, und bleibtewig mein, was ich bey dir hinterlege. Weimdich den unumschränkten Herrn mein Geist an-belhet, und meine Zunge leb«: so will ich,so lange du mein Leben fristest, nie aufhören,diese Anbekhung und Danksaguitg mit den schul-digen oder freywiuigen Gaben von meiner Hab«schüft zu versiegten. Du wirst deiner Verheiß-luiigen eingedenkt, die Vergeltung im hundert-fältige:' Maaffe also über uns kommen lassen;d'k> der geistliche und leibliche Segen einanderdie Hand bietend auch auf unsere Nachkömmt