Buch 
Helvetia Sancta, H. Schweitzer-Land : das ist ein Heiliger lustiger Blumen-Garten, und Paradeiss der Heiligen; oder Beschreibung aller Heiligen, so von Anfang der Christenheit in Heiligkeit des Lebens, und mancherley Wunderwercken, nicht allein in Schweitzerland, sondern auch an angräntzenden Orthen geleuchtet samt einem Zusatz von dem Heiligen Maryrer Fideli, und der Feyrlichen Enthebung des Seeligen Bruder Clausen, wie auch mit einem ausführlichen Register aller Heiligen, und Seeligen / <<seu>> Paradisus Sanctorum Helvetiae florum zusammen gezogen, und beschriben durch weyland den ehrwürdigen, und wohlgelehrten Herren, P.F. Henricum Murer, der Carthauss Ittingen Profess, und Procurator, etc.
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Vorred / an den guthertzigen Leser.

und her schwebende Kriegsflamirien/ und andere dem geleibtm Vatterr-land hochempfindliche Nothständ / und Beträngnuffen täglich je mehr fürunsere Augm stellten / so ist dises Buch bißhero verborgen bliben/ und inte-rim revidiert / censiert/ und übersehen worden.

Cs haben aber etliche wohl in acht genommen / daß mehr Heilige /Seelige / und Uluttre, ?ertonre als fürnehmlich aus den FürstlichenGottshausern St. Gallen/ und Einsidlcn/ wie auch Stijster / und Gut-thäter anderer Kirchen/ Klöstern/ und andächtigen Orthen in dises gegen-wärtige Buch hätten können einverleibt werden / so hat aber der LoiieÄorOperis geschicklichcr / und füglicher Weiß solche Heilige GOttes in einan-der Buch / Iveacrum Lccleüstticum ttelveciorum gMUNNt / ZUsttzM lhme

vorbehaltm; muß dcrhalben der guthertzige Leser mit Gedult sein begierli-chc Spcrantz erwarten / blß daß GOtt der Allmächtig einen andern wer-de erwecken / der dises hochansehnliche/ und schwerlästige Merck werde voll-bringen / und zu seiner Zeit in öffentlichen Druck ausgehen lassen.

Die Ursach daß in disem Buch der klereroäoxorum librj, quo» oumliccuris ^pottolici evolvic, citiert / und angezogen werden / ist diepenuris LLkkolicorum librorum, so zu diser Sack) dienstlich gewesen / quo-rum rsmen ^Morirsri rsacum in koc opere rrivuicur, c^uLocum cealor» 8.Harris LccleliL permircic.

Ferners die Oeomerriam »civccicum betreffend / hat sich der Ooltc.Äor kujus Oper» der neuen Chronisten Creißbefchreibungen beflissen / indem er auch die Städt/ und Öerther deß Helvetischen Bodens/ und Bc-zircks/ welche ihrer Imisdiction gleichwohl ntt underworffcn / als wie Co-stantz / und andere dergleichen angranyende Ocrther / und Plätz / dochmit unterschied/ als vil sie ihme zu seiner Historischen Continuation/ undBeförderung deß Christlichen Glaubens in dem Schweitzerland dienstlich/und nützlich seynd gewesen.

So auch der guthertzige Leser dises Zeichen » finden wird / bedeutetes/ daß der Tag bey welchem es stehet zweiffelhafftig seye.

Letstlich langt unser wohlgefaßte Confidcny / und Vertrauen zu demguthertzigen Leser / er werde solches Buch wohl affectioniert / und willfäh-rig auf- und annehmen / und verbleiben damit nächst allerseits Göttlicher

Empfehlung auch meiner / und meines anbesohlnen Convents / iund Gottshauscs / fleißigster Recommendationdienstwillig verpflichtet.