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Wahre und mit unwidersprechlich-Evangelischen Gründen Behauptete Lehr, Von der Nothwendigkeit dess Heiligen Tauffs : bey welcher zumal alles das widerlegt, was neulich in einer also-genandten Schrifftmässigen Verthätigung von einem Reformirten Doctore den Römisch-Catholischen opponirt, und entgegen gesetzt worden
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baß alle welche sagen/die Sonn scheine/ blind seyen: Was ist aberanders/den Luther/ Calvin / vnd den Zwingli/ jenen grossen Liechternder Kirchen dem Irameo, AthanasiojChrysostomojBasiiiojAmbro-sio, Augustmo, ja der gantzen Kirchen als ein Scheer- Mauß oderNacht- Eul der Sonnen vorstellen?

Göltest du aber zuwissen begehren/was doch die Vrsach möchtegewesen seyn/daß die Reformirte Lehrer die Glaubens-Sachen/vndden rechtmäßigen Verstand der Schrifft nit nach der Vätter oderder Kirchen/sondern nach jedes Privat-Vrchel seünirt vnd erör-tert haben wollen? solche ist leicht zu ermessen / wann man gedenckt,daß deme/welcher streiktet/vnd einen bösen Handel führt/nichts er,rvünschlichers seye/dann kein Richter zuhaben / von deme er möchteverfehlt werden; oder wann er einen hat/ vnd vor demselben seinenHandel verlohren / daß er zu einem andern/welcher sein bester vndnächster Freund ist / appellircn könne. Eben also die ReformirteLehrer/da sie gesehen / daß ihre Auslegung der Schrifftvon denenVätkern/von Den Concilien/t>nb von Der Kirchen verworffen wor-den/ haben sie kein besser Mittel gewußt/dann daß sie den verlohrnenWandel zu einem andern Richter ziehten vnöappellirteri/ welchen siersst förchten müssen / das ist/ vor sich selbsten vnd ihr eigenes Privac-Vrthel vnd Gutduncken. Vnd eben dises ist aller derjenigen/die widerdie Kirchen / vnd den wahren Glauben gestritten haben/ jeweiligerKunst- Griff gewesen/ von denen/ obschon ein grosse Zahl ware/vnd sieallezeit zu Bedeckung ihrer Fehler hie Schrifft vorgewendt/ jedochkeiner sich Malender Kirchen vnterworffen; dahero machen die Re-formirte Lehrer ihre Religion gantz verdächtig / indeme daß sie mitAuslegung der Schrifft dem Erempel aller Vnglaubigen folgen/vndkeinen andern Richter als sich selbsten erkennen wollen.

Aus deme allem legt sich endlichen an den Tag / daß nit wider dieVernunfft gehandlet seye (wie der Widersächer vermeint/ vnd vnSvorgeworffcn /) wann nit jeglichem in Religions- Sachen die Frey,heit gelassen/das Vrthel zu fallen/ vnd die Heil. Schrifft auszulegen/wol aber wider die Vernunfft wäre/wann solches zuthun allen gestat-tet wurde: Gleichwie nichts mehrer wider die Vernunfft strebte/alswann du in einer grossen Stadt jedem Privat - Bürger so in seinenals anderer / auch wichtigsten Händlen zu erkennen / vnd zu Mlheüenden Gewalt überlassen wurdest.

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XII.