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Ein Gang durch Pariser Schulen / von J. Pünjer
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dem Gebiet des Schulwesens anzuregen. Es dürfte heutzutage nicht ganzüberflüssig sein, wieder und wieder mit Nachdruck zu betonen, daß nurdiejenigen Völker im Wettbewerb auf dem großen Markt der Welt mitEhren bestehen werden, die mit Ernst und Eifer für die Hebung ihresgesamten Schulwesens sorgen, und ebenfalls dürfte es angebracht sein zuwarnen vor dem Schlaf auf vermeintlich unverlierbaren Lorbeeren. Auchjenseits der schwarz-weiß-roten Farben giebt es Schulen, die mit Umsichtund Geschick organisiert sind und geleitet werden; ich möchte, daß rechtviele deutsche Lehrer die Schulen des Auslands studierten.

I. Aer Kindergarten.

(I?6eoIs iiiuternoUtz.)

Ich schicke folgendes voraus: Nach den gesetzlichen Vorschriftendürfen die Kinder vor Beginn des schulpflichtigen Alters einen Kinder-garten besuchen. Ein Kindergarten untersteht stets einer Lehrerin, die einbesonderes Befahigungszeugnis loertilleat. ä'uMtuäs L l'iusxoetioii äeseeolos mutoruslltzs) erworben haben muß. Der Kindergarten darf nichtmehr als 150, die einzelne Klaffe nicht mehr als 50 Kinder zählen. Miteinem Kindergarten kann (Gesetz vom 30. Oktober 1886) eine Kleinkinder-klasse (uns elg.886 siitanlins) verbunden sein, die von Kindern vom4.7. Jahre besucht wird. Diese Klasse hat den Zweck, die untere Klasseder eigentlichen Volksschule zu entlasten. Die Kindergärten unterstehenentweder besonderen Jnspektorinnen oder den Kreisschulinspektoren, aufjeden Fall aber außerdem Generalinspektorinnen, die vom Minister be-auftragt werden können, die Kindergärten bestimmter Teile des Landeszu besuchen.

Der Kindergarten, den ich besuchte, zählt etwa IM Kinder, Knabenund Mädchen, die in drei Klassen geteilt sind. Das Lehrpersonal bestehtaus der Direktrice und zwei Lehrerinnen. Die Anstalt befindet sich ineinem vom Lärm der Straße weit abgelegenen Hintergebäude. Die Zimmersind groß und hell, mit freundlichem Wandschmuck reichlich versehen. Vordem Gebäude ist ein nicht gerade sehr großer, aber genügend geräumiger,