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Ein Gang durch Pariser Schulen / von J. Pünjer
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Jede Volksschule hat außer dem Direktor, der keine Klasse führteüberhaupt gewöhnlich keinen Unterricht erteilt, so viele Lehrer wie Klassen.Ist mit der Schule eine Ergänzungsklasse verbunden, so übersteigt dieZahl der Lehrer die Zahl der Klassen um eins. Diejenige Ergänzungs-klasse wenigstens, die ich besuchte, wurde von zwei Lehrern geführt, vondenen der eine die Isttres (Moral, Gesetzeskunde, Französisch, Deutsch,Geschichte, Geographie), der andere die soisneas (Rechnen, Algebra,Geometrie, Naturwissenschaften) vertrat. Außer diesen ordentlichen Lehrernwirken an jeder Volksschule Speziallehrer (Fachlehrer), und zwar fürZeichnen, Gesang, Gymnastik und Handfertigkeit. Diese Herren sind fürmehrere Schulen angestellt und gehen von einer Anstalt zur andern.

Die Zahl der Unterrichtsstunden der einzelnen Lehrer ist demnachnicht sehr groß, zumal auch die unteren Klassen nicht volle 30 Unter-richtsstunden haben. Die beiden Lehrer der soeben genannten Ergänzungs-klasse gaben nur jeder circa 15 Lektionen. Die Lehrer aber find ver-pflichtet, 30 Stunden im Schulhause anwesend zu sein.

Durch die Heranziehung von Fachlehrern für die oben genanntenFächer wird es erklärlich, daß jeder Ordinarius der Regel nach aus-schließlich in seiner Klasse beschäftigt ist. Ebenfalls darf hervorgehobenwerden, daß das Aufrücken des Lehrers mit seiner Klasse nicht gebräuch-lich ist. Jeder Lehrer bleibt auf der Stufe, auf der er arbeitet, bis durchganz besondere Umstände ein Wechsel eintritt. Die Herren, mit denenich diese Sache besprach, leugneten nicht, daß sich für das Aufrücken etwasanführen ließe, jedoch meinten sie, es könnten auch für die Ständigkeitdes Ordinariats triftige Gründe angeführt werden. Man erwäge übrigensjetzt, ob man einen Versuch in der angedeuteten Richtung machen wolle.

3. Schulzucht und Unterricht.

Indem ich mich jetzt in meiner Darstellung dem eigentlichen Schul-leben zuwende, darf ich auf die Schwierigkeiten hinweisen, die ein Beob-achter hat, um auf diesem Gebiete zu einem umfassenden und zugleichunanfechtbaren Urteil zu gelangen. Obgleich ich glaube, sorgfältig beob-achtet zu haben, schreibe ich die nachstehenden Bemerkungen mit einer ge-