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Religionsstunde unerläßlich erscheint. In denjenigen Unterrichtsstundenin der Moral, denen ich beigewohnt habe, geschah dies nicht; als Motivder Tugend wurde nur das Gemeinwohl (l'intki-ßt äs tous) und dasGewissen hingestellt, ein Umstand, über den ich mich allerdings wunderte.Im übrigen will ich mit Vergnügen berichten, daß die Kinder überallüber die Pflichten, die wir gegen die Eltern, gegen die Geschwister, gegendie Nächsten, gegen das Vaterland zu erfüllen haben, gut Bescheid zugeben wußten, auch kleine Gedichte, die auf den Unterrichtsstoff Bezughatten, mehrfach in angenehmer Art recitieren und einschlägige Erzählungenwiedererzählen konnten. In einigen Schulen fiel mir auf, daß die Kinderschon auf der Mittelstufe die Definitionen der vorkommenden Begriffenach dem genannten Buch von Dupuy sich wörtlich eingeprägt hatten,z. B. Was ist das Vaterland? Das Vaterland ist eine große Familie,gebildet von allen unsern Mitbürgern, die dieselbe Geschichte haben unddenselben Gesetzen gehorchen. Im ganzen muß ich sagen, daß mich derMoralunterricht nicht befriedigt hat; er war zu äußerlich, zu gedächtnis-mäßig, war zu wenig dazu angethan, das Herz zu ergreifen und dasGemüt zu erwärmen.
In einer Ergänzungsklasse (circa 15 jährige Knaben) wohnte ich einerLektion in der Gesetzeskunde bei. Dieser Unterricht beginnt ebenfallsauf der Unterstufe und wird bis zum Verlassen der Schule fortgesetzt.Es sei mir wieder gestattet, aus dem oben angeführten Buche einigeÜberschriften hierherzusetzen (Oberstufe, 11. —13. Jahr): „GründlichereBegriffe über die politische, administrative und richterliche OrganisationFrankreichs. Die Verfassung, der Präsident der Republik, der Senat,die Deputiertenkammer, das Gesetz, die Staatsverwaltung, die Verwaltungdes Departements und der Gemeinde, die verschiedenen Behörden, diebürgerliche Gerichtsbarkeit, die Strafgewalt, der Unterricht (seine verschie-denen Grade), die bewaffnete Macht, die Armee." — Die Lektion, derich beiwohnte, war eine Wiederholung zuerst allgemeiner Verhältnisse,dann des Vorgangs bei einer Gerichtssitzung. Die Knaben wußten überdie gesetzgeberische, die ausführende und die richterliche Gewalt, über denGang der Gesetzgebung, über Behörden, dann über den Hergang bei einerGerichtsverhandlung sehr wohl Auskunft zu geben. Man hat mehrfach