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Expose über die Organisation des gewerblichen Unterrichtes.
dürfte es sieh empfehlen, dass die Unterrichts Verwaltung, statt eine Erhöhungder Subvention eintreten zu lassen, die Organisirung und Administration jenerSchulen als Staatslehranstalten in die Hand nimmt. Denn nur in solcher Weisekann die Einflussnahme der Regierung auf dieselben zu den vergrössertenmateriellen Leistungen des Staates in ein völlig entsprechendes Verbaltniss gebracht,die Entwickelung der Schulen in sichere Bahnen geleitet und deren Organisationin einheitlichem Geiste und conforin der Einrichtung der gleichartigen anderenAnstalten Österreichs durchgeführt werden.
Es genüge, in solcher Hinsicht anzuführen, dass die von 1200 Schülernbesuchte Prager Anstalt im Jahre 1875 einer Staatssubvention von 7000 fl.bedurfte, und dass dieselbe nach den vom Scliuleomite gelieferten Nachweisungenim nächsten Jahre ohne einen Staatszuseliuss von 10.000 fl. bis 12.000 fl. ihreweitere Entwickelung nicht nehmen könnte. Ausserdem bezahlt aber der Staatden Director und die Hauptlehrkraft dieser Schule, indem ein Professor der Pragerk. k. Staatsrealschule schon seit Jahren beurlaubt ist, um den Interessen desgewerblichen Unterrichtes sich mit voller Kraft widmen zu können. Der Staats-schatz würde sonach einschliesslich der Bezüge des Directors im nächsten Jahrewohl gegen 14.000 Gulden und in künftigen Jahren noch weit höhere Zuschüssezu leisten haben.
In Graz, wo zwei Corporationen: der Gewerbeverein und der Verein zurFörderung der Kunstindustrie sich ausgezeichnete Verdienste um den gewerblichenUnterricht erworben haben, ist der Anfang zur Errichtung einer Staatsgewerbe-schule bereits gemacht, indem zufolge Allerhöchster Entschliessung Sr. Majestätvom 7. Juni 1873, der Director der dortigen, von den genannten Vereinen gegrün-deten Schule, Architect Ortwein, mit allen Rechten eines Staatsbeamten angestelltwurde. Die Staatssubvention für diese Anstalt betrug ausserdem im Jahre 18754500 Gulden; sie wird aber im Jahre 1876 um einige Tausend Gulden höher seinmüssen, wenn die nothwendige Ausgestaltung der Schule durch geführt werden soll.In zwei oder drei Jahren wird diese Summe, abgesehen von den dem Directoranfallenden Quinquennalzulagen, durch die Anfügung neuer Classen eine nochbedeutend grössere sein, und es würde sonach das Ausmass der jetzt 7100 Guldenbetragenden Staatsunterstützung in dem nächsten Jahre unzweifelhaft 10—12.000Gulden erreichen.
Unter solchen Verhältnissen erscheint wohl die aus administrativen Gründenso sehr wünschenswerthe Errichtung von Staatsgewerbeschulen zu Prag undGraz um so vortheilhafter, als im Schuljahre 1875/6, welches hauptsächlich denOrganisationsarbeiten gewidmet werden müsste, das Erforderniss für diese beidenSchulen als Staatsanstalten nur um ein Geringes den Betrag einer andernfallszu gewährenden Subvention überragen würde.
Nach solcher Richtung wurden denn auch die Verhandlungen und zwar inder Weise eingeleitet, dass die localen Factoren sich verpflichten, mindestens diebisher beigesteuerten Beträge auch künftig für die Erhaltung der gewerblichenSonntags- und Abendschule zu leisten, und die Localitäten, sowie Beheizung,Beleuchtung und Bedienung sowohl für die Fortbildungs- als auch für die Tages-