43
Expose über die Organisation des gewerblichen Unterrichtes.
mehr der Staat die von den Personalverhältnissen im gewerblichen Lehrwesenbedingten Opfer zu bringen vermag und darum nur Staatsgewerbeschulen auf einerHöhe erhalten werden können, welche den Anforderungen der Gegenwart entspricht.
Dass auch im österreichischen Schulwesen dieselben Verhältnisse sich geltendmachen, ist bereits oben durch den Hinweis auf die an einheimischen landwirt-schaftlichen Lehranstalten und an gewerblichen Privatschulen üblichen Bezahlungendargethan W’orden; wenn ferner die Ziffern der in der technischen Praxis usuellenEntlohnungen in Betracht gezogen werden und wenn berücksichtigt wird, dass nachdem Zeugniss der ersten Facliautoritäten z. B. ein Architekt von der Qualität, wieman sie vom Gewerbeschullehrer fordern muss, mit 250 bis 300 fl. monatlich liono-rirt wird, also 3000 bis 3600 Gulden im Jahre verdient, so kann wohl keinZweifel mehr über die Gründe obwalten, warum alle organisatorischen Bemühungender Unterrichtsverwaltung auf dem Gewerbeschulgebiete so grossen Schwierigkeitenbegegnen, warum verlässliche Lehrkräfte weder auf dem Wege von Concursaus-schreibungen noch von Privatunterhandlungen zu gewinnen sind, und warum mehrereder wichtigsten Pachlebrstellen schon seit Längerem nicht besetzt werden können.
Die sorgfältigsten Erhebungen haben herausgestellt, dass die Ziffer der Be-züge, welche bewährte technische Kräfte als Minimum ansprechen, in der Regelzwischen 2400 und 3600 fl. sich bewegt, in einzelnen Fällen aber bis zu 5- und 6000und selbst 10.000 fl. reicht, und dass überhaupt nur das sociale Ansehen und dieunbedingte Sicherheit, welche definitive Staatsanstellungen bieten, solche Persönlich-keiten, denen die praktische Ausübung ihres Wissens und Könnens und damit einunbegrenzter Erwerb offen steht, veranlasst, unter solchen finanziellen Bedingungendem anstrengenden Lehrberufe sich zuzuwenden.
Hieraus würde sich ergeben, dass zur Ermöglichung einer geordneten Verwal-tung der Gewerbeschulen und insbesondere zur Ermöglichung der bisher unanwend-baren, geregelten Ausschreibung von Concursen die Normirung eines Jahresein-kommens von mindestens 2400 fl. für die technischen Lehrkanzeln notliwendigsei. In den deutschen Staaten bewegt sich denn auch das Jahreseinkommen solcherGewerheschullehrer von 2000 fl. aufwärts. Neuestens hat sich nun auch das Unter-richtsministerium veranlasst gesehen, eine Regelung des Gehaltsystems des Lehr-personales der österreichischen Gewerbeschulen vorzubereiten. Die Rücksicht aufdie allgemeine Finanzlage gebot hiebei strengste Beschränkung auf das Unerlässlicheund es wurde daher zur Vermeidung allzu grossen Mehraufwandes eine Abstufungin den Bezügen der lehrenden und leitenden Kräfte in Aussicht genommen, welchedie Gewinnung einzelner hervorragender Fachmänner ermöglichen wird ohne über-mässige Steigerung des Etats der Gewerbeschulen, wie solche eine Aufbesserungsämmtlicher Lehrergehalte bedingt hätte. *)
*) Demnach wären für diejenigen Lehrstellen, welche nicht absolut mit Technikern besetzt seinmüssen, aus Ersparungsrücksichten die.bisherigen Bezüge von 1200 d. Gehalt und der Activitäts-zulage der IX. Rangclasse zu belassen und das erhöhte Einkommen auf solche Posten zu beschränken,die durchaus nur dem Architecten, Ingenieur oder technischen Chemiker anvertraut werden können.
Da an jeder Fachabtheilung wenigstens 3 solche Lehrer wirken müssen, so würden erhöhteBezüge au Gewerbeschulen mit 2 Fachabtheilungen, ausser dem Director, noch 5 Technikern zu-