Exposä über die Organisation des gewerblichen Unterrichtes.
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II. Semestercurs.
* 1. Deutsch. Wöchentlich 4 Stunden.
Grammatik und Stylübungen.
* 2. Geometrie. Wöchentlich 4 Stunden.
Schluss der ebenen Geometrie. Körperberechnungen.
* 3. Naturlelire. **) Wöchentlich 4 Stunden.
Das wichtigste aus der Physik, die chemischen Grundstoffe und die in der Technik
häufigst vorkommenden Verbindungen.
4. Projectionslehre. Wöchentlich 6 Stunden.Fortsetzung des I. Semestercurses.
5. Bauklinde. Wöchentlich 13 Stunden.Stein- und Holzconstructionen.
6. Freihandzeichnen. Wöchentl. 8 stunden.
Contourenzeichnen einfacher ornamentalerFormen (Zahnschnitte, Eierstäbe, Gesims-theile etc.) nach dem Gyps. Als Dar-stellungsmittel wird auch der Pinsel ein-geführt zur Übung im Anlegen der Flächender vorher nach Gyps gezeichneten Objecte.Die Elemente der Schattengebung werdennach dem Modelle geübt.
4. Rechnen. Wöchentlich 3 Stunden.
Interessenrechnung. Gesellschaftsrechnung,
Durchschnitts - Alligations - und Ketten-rechnung; Münzrechnungen. (Fortsetzungdieser Rechenübungen im III. Semester-curs).
5. Geometrisches Zeichnen. Wöchentlich
5 Stunden.
(Fortsetzung des Unterrichtes im I. Semester-curs).
6. Freihandzeichnen und Modelliren. Wö-chentlich 19 Stunden.
(Unterricht derselbe wie in Abtheilung A.Nur wird bei Auswahl der Vorlagen fürdie vorgeschritteneren Schüler möglichst derFormenschatz des Gewerbszweiges berück-sichtigt, dem sich der Schüler zu widmengedenkt.)
Dem Modellirunterricht dienen einfache pla-stische Vorlagen.
**) Der Unterricht in der Naturlehre wird zur Vermeidung von Wiederholungen mit Rücksichtdarauf ertlieilt, dass für Abtheilung A im IV. und für Abtheilung B im III. Semestercursedie Mechanik einen besonderen Lehrgegenstand bildet. Der für AbtheilungB im IV. Semester-curse vorgeschriebene Lehrgegenstand „Farbenlehre“ ergänzt gleichfalls den Unterrichtin der Naturlehre.
III. Semestercurs.
* 1. Deutsch. Wöchentlich 4 Stunden.
Fortsetzung der Stylübungen an gewerblichen Thematen; Geschäftsbriefe; Theorie der gewerb-lichen Buchhaltung. Dieselbe umfasst: a) Erklärung über die Bedeutung der wichtigstenAusdrücke und Bezeichnungen, welche bei der Verbuchung in einfachen Posten gebräuchlichsind; b) Gutschriften und Belastungen bei Personen und Sachconti und deren Abschluss;c) Zweck, Einrichtung und Führung der unbedingt nothwendigen Geschäftsbücher, als:Inventurbuch, Journal, Cassabuch und Hauptbuch.
2. Vermessungskunde. Wöchentl. 2 Stunden.
3. Algebra. Wöchentlich 4 Stunden.
Die vier Grundoperationen, Gleichungen desI. Grades, mit einer oder mehreren Un-bekannten, Gleichungen des II. Grades.
2. Rechnen. Wöchentlich 2 Stunden.(Fortsetzung der Übungen des H. Semester-curses.)
3. Mechanik. Wöchentlich 3 Stunden.Eintheilung der Mechanik; Mechanik fester
Körper (Statik). Zusammensetzung undZerlegung der Kräfte. Gleichgewichtsbedin-gungen für freie und unterstützte Körper.Schwerpunctsbestimmungen. Stabilität. Rei-