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Lesebuch für das fünfte Schuljahr der Primarschulen des Kantons St. Gallen / nach Vorl. der kantonalen Lehrmittelkommission hrsg. vom Erziehungsrate des Kantons St. Gallen
Entstehung
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64
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II. Geschichte.

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Die drei Waldstälke.

59. Der Wund von 1291.

1. Alljährlich am 1. August erschallen im ganzen Schweizer-lande die Glocken. Was verkündet dieses feierliche Geläute? Eserinnert uns an die Gründung der Eidgenossenschaftam 1. August 1291. An diesem Tage kamen freie Männer ausUri, Schwpz und Unterwalden zusammen und schloffen miteinandereinen Bund auf ewige Zeiten. Was sie da miteinander verab-redet und durch einen Eid bekräftigt hatten, das ließen sie in latei-nischer Sprache niederschreiben .Dieser Bundesbrief wird aufdem Rathause zu Schwpz als teures Kleinod aufbewahrt.

2.Im Namen Gottes, Amen." Das find die schönenWorte, mit denen der Bundesbrief beginnt. In demselben gabensich die Eidgenossen das Versprechen, einander beizustehen in Notund Gefahr. Dabei wollten die wackern Männer ihre bisherigenPflichten keineswegs abschütteln. Wer Zinsen und Steuern zuzahlen hatte, sollte sie weiter entrichten. Zur Aufrechterhaltungder Sicherheit und Ordnung im Lande machten sie folgendes aus:Die Richter sollen durch das Volk selbst gewählt werden ausden Einwohnern des Landes. Auswärtige Richter oder gar solche,die ihr Amt durch Geld erlangten, wollen sie nicht anerkennen.Wer einen andern vorsätzlich tötet, der soll es mit dem Lebenbüßen. Wenn er aber entweicht, so soll er niemals zurückkehrendürfen, und wer ihn bei sich aufnimmt, der soll verbannt werden.Wenn einer den andern durch Brandstiftung schädigt, soll ernimmermehr für einen Landsmann gehalten werden. Und wereinen solchen Übeltäter schützt, der soll dem Geschädigten denSchaden ersetzen. Sollte einer dem andern Sachenr auben oder