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rhoden in Appenzell, diejenigen von Außerrhoden abwechselnd inTrogen und Hundwil. Schon am frühen Morgen verkündenFreudenschüsse und Trommelwirbel den festlichen Tag. Von allenSeiten strömen die Männer, mit dem Degen bewaffnet, dem Ver-sammlungsorte zu. Der geräumige Platz füllt sich dichter unddichter. Alle in Ehren und Rechten stehenden Landleute findensich hier zusammen, um unter Gottes freiem Himmel mit Ernstdes Vaterlandes Wohl zu beraten und zu stimmen. Die Fensterder nächsten Häuser sind dicht mit Zuschauern besetzt; sogar aufden Dächern fitzen verwegene Knaben.
2. Nun marschieren die „Spießmannen", die Pfeifer undTrommler dreimal um den Landsgemeindeplatz. Sie sind in dieLandesfarben, schwarz und weiß, gekleidet und tragen wallendeFedern auf den großen Hüten. Um ein Viertel vor elf Uhr stimmtdie Musik das Landsgemeindelied an. Die Menge fällt ein,und mächtig rauschen die Töne dahin. Schlag elf Uhr ziehen dieMitglieder der Regierung, vom Ratschreiber und Landweibel be-gleitet, unter Glockengeläute und den Klängen der Musik vomRathause her auf den Landsgemeindestuhl, von dem aus sie dasganze versammelte Volk übersehen können. Der Landammanneröffnet die Verhandlungen mit einer Rede an die „getreuen,lieben Mitlandleute und Bundesgenossen". Dann fordert er alleauf, in stillem Gebete den Segen Gottes auf die Verhandlungenzu erflehen. Alle entblößen das Haupt, und eine feierliche Stilleruht für einige Augenblicke auf der Versammlung.
3. Hierauf werden die Geschäfte weitergeführt. Zuerst wirddas Volk angefragt, ob es die Landesrechnung vom verflossenenJahre genehmigen wolle oder nicht. Dann werden Regierung,Landammann und Gericht gewählt. Sind die Wahlen zu Ende,so gelangen die vom Kantonsrate im verflossenen Amtsjahre aus-gearbeiteten Gesetze zur Abstimmung. Sie werden angenommenoder verworfen.
4. Am Schlüsse der Geschäfte legt der Landammann vorallem Volke den Amtseid ab. Dann fordert er die Landsleute auf,den Eid zu schwören. Mit entblößtem Haupte und emporgehobenenFingern geloben sie bei Gott dem Allerhöchsten, des Vaterlandes