1JJ. Wider aus der Ueimatkunde.
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1 Die Landgemeinde in Hlri.
Die jährliche ordentliche Landsgemcindc versammelt sich amersten Sonntag im Mai zn Bvzliugcn, eine kleine Stunde vonMors, unter freiem Himmel.
Nachdem der Hauptgvttesdicust in Altars beendet ist, beginntauf dem Rathausplahc die Sammlung der Beamten und Landleuteals Borbcrcitnng zum feierlichen Zuge. Die Hähern Beamten er-scheinen in schwarzer Kleidung. Dem Zuge, der um Mittag sich inBewegung seht, wird die Landesfahne mit dem schwarzen Stierkopfcunter militärischer Begleitung und unter den Klängen der Musikvorgetragen. Zwei Männer in alter Schwcizcrtracht tragen große,mit Silber beschlagene Büffelhvrncr auf den Schultern. Dann fol-gen zwei Bediente mit den Landsgemeindeprotokollen, dem Landbncheund andern Gesehen und einem Samtbentel, welcher die Landes-siegel und die Schlüssel zu den Archiven enthält. Der Großweibelin schwarz und gelber Kleidung trägt den Stab mit dem Reichs-apfel, über welchem noch sehr sinnreich ein kleiner, mit dem Pfeiledurchbohrter Apfel angebracht ist. Der zweite Weibel trägt das