neb vorgerückt; doch siegreich halten ihnen die Wackeren stand.Schon ist es Mittag geworben, schon sind die Franzosen entmutigt,da werben die Nidwaldner int Nacken angegriffen. Eine Abteilnngder Feinde ist von Olüvalden her über die Berge gestiegen. Nunist kein Sieg, keine Rettung mehr möglich; die Helbenschar nmstsich zurückziehen. In wilder Wut brechen nun die blutgierigen Hordenin das wehrlose Land ein und verüben furchtbare Greuelthaten.Mehr als 400 Personen wurden getötet, Kirchen und Wohnhäuserverbrannt. Nidwalden war unterjocht und mußte die helvetischeVerfassung annehmen.
51. Sturz der helvetischen Wegierung.
Als im Sommer 1802 die französischen Truppen die Schweizverließen, da rief General Rudolf von Erlach den Landsturmin Bern und Aargau zu den Waffen. Er zog vor die Stadt Bern,wo die helvetische Regierung war. Voll Schrecken entfloh diese nachLausanne (Losann). General Bachmann von Näfels rückte miteinem starken Heere dahin, um die Regierung auch von da zu ver-treiben. Bei Wifflisburg stellten sich ihm die helvetischen Truppenentgegen. Sie wurden jedoch geschlagen und in die Flucht gejagt.Da befahl General Napoleon Bonaparte, das Haupt derfranzösischen Republik, der Tagsatzung, ihre Truppen zu entwassnen,und schickte zugleich ein 40 000 Mann starkes Heer in die Schweiz.Die Tagsatzung gehorchte. Sie mußte überdies auf Befehl Napo-leons 00 Abgeordnete nach Paris schicken, wo er ihnen eine neueVerfassung vorlegte, die „Vermittlungsurkunde oder dieMediationsakte" genannt. Diese wurde am 10. Hornnng 1808in der ganzen Schweiz angenommen. Die helvetische Regierung abermußte abdanken.
52. Sie Wermittl'uugsuerfassung oder die Mediation.
Nach den Bestimmungen der Mediationsakte bestand die Schweizaus 10 Kantonen. Zu den 18 alten eidgenössischen Orten kamennoch folgende 6 neue hinzu: St. Gallen, Granbünden, Aar-gan, Thurgau, Tessin nnd Waadt. Alle Vorrechte der Städteund der Familien wurden abgeschafft; kein Kanton durfte Vogteien oderllnterthanen haben. Alle Schweizer hatten gleiche Rechte und gleicheFreiheit in Handel und Gewerbe. Jeder Kanton wählte seine eigenenBehörden und schickte einen Abgeordneten zur Tagsatzung. An der