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Lehr- und Lesebuch für das achte Schuljahr der Primarschulen des Kantons St. Gallen / nach Vorlage der kantonalen Lehrmittelkommission hrsg. vom Erziehungsrat des Kantons St. Gallen
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der Nacht das Nachtlicht zu brennen. Das Anzünden und Auslöschen vonKerzen und Lampen soll nicht im Krankenzimmer geschehen. Daß man fürdie so wohltuende Ruhe und Stille äußerst besorgt sein soll, bedarf wohlkaum der Erwähnung. Werden dem Kranken Besuche gemacht, so denkean die bekannten Worte vr. Sondereggers:Schwatze wenig; zeige deineTeilnahme in Werken und Liebesdiensten, im Laufen, Helfen, Nachtwachen,Kochen und Waschen; kurz, nimm dein Christentum in die Hände, nicht inden Mund; da hat's jeder Narr." Will der Besuch, die alte oder jungeTante, die übliche Besuchsdauer ausdehnen, so laß ihr melden, man habenach ihr gerufen, und außer Hörweite des Patienten teile ihr freundlich,aber entschieden mit, der Arzt hätte längeren Besuch verboten. Bevor derArzt die übliche Morgenvisite gemacht hat, laß überhaupt niemand zumKranken. Alles unnötige Mobiliar ist aus dem Krankenzimmer zu ent-fernen. Das Kehren des Zimmers darf nie trocken vorgenommen werden.Du schlägst ein feuchtes Tuch um den Besen, oder du scheuerst von Handden Boden mit einem feuchten Lappen. Mit einem feuchten Tüchlein werdennachher alle Zimmermöbel gründlich abgestaubt. Vor allem sei für frischeLuft besorgt. Der Kranke hat sie nötiger, als jeder Gesunde. Deine guteNase sei jederzeit hierin dein untrüglicher Wegweiser. Regelmäßig aberlüfte während des Zimmerreinigens und nach den Mahlzeiten und beachtestets, daß der Luftzug den Kranken nicht trifft. Täglich einmal, vor odernach dem Frühstück, muß umgebettet werden, wenn die ärztliche Verordnungnicht etwas anderes gebietet.

3. Desinfektion.

Ist der Patient mit einer ansteckenden Krankheit behaftet, so ist dasZimmer nach Genesung oder Tod desselben gehörig zu desinfizieren, d. h.die ansteckenden Krankheitskeime müssen vernichtet werden. Selbstverständlichist die Pflegerin in erster Linie auch während der Krankheit der Gefahrder Ansteckung ausgesetzt. Peinliche Reinlichkeit (Waschen der Hände, sooft man mit dem Kranken in Berührung gekommen ist, Ausspülen desMundes vor den Mahlzeiten, Vermeidung wollener Kleider, jede Wocheein Vollbad oder tägliches Abwäschen des ganzen Körpers) und froher Mutsind die besten Mittel wider die Ansteckung. Zu große Bazillenfurcht istebenso töricht, als Gleichgültigkeit unverantwortlich.

Desinfizieren wir miteinander ein Zimmer, in dem ein Schwind-süchtiger gestorben ist. Zunächst nehmen wir alle wertlosen Sachen ausdemselben und übergeben sie dem Feuer. Spiegel, Ölgemälde und der-gleichen Gegenstände werden mit frischer Brotkrume abgerieben. Diesenimmt den Schmutz und damit die in ihm enthaltenen Bakterien auf. Die