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Lehr- und Lesebuch für das achte Schuljahr der Primarschulen des Kantons St. Gallen / nach Vorlage der kantonalen Lehrmittelkommission hrsg. vom Erziehungsrat des Kantons St. Gallen
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ist der Lehrmeister berechtigt, den Lehrling zum Nachholen derversäumten Arbeitszeit nach Ablauf der festgesetzten Lehrzeit an-zuhalten. Der Lehrmeister hat eine bezügliche Erklärung späte-stens einen Monat vor dem vereinbarten Schlusstermin dem andernVertragschliessenden schriftlich abzugeben. Bei der Berechnungder versäumten Zeit fallen alle fahrlässigen Versäumnisse, sowiedie entschuldigten Versäumnisse von mehr als drei aufeinander-folgenden Arbeitstagen in Betracht.

Auflösung des Vertrages.

§ 14. Beide Vertragschließende sind berechtigt, das Lehr-verhältnis jederzeit einseitig zu lösen, wenn die Bestimmungen diesesVertrages ungeachtet erfolgten Mahnungen 1 ) nicht erfüllt werden.

Insbesondere hat dieses Recht:

der Lehrmeister, wenn der Lehrling durch körperliche odergeistige Unfähigkeit sich zur Fortsetzung der Lehre untauglicherweist; wenn er sich Unredlichkeiten, grobe Widersetzlichkeitoder unsittliches Betragen zu Schulden kommen lässt oder trotzWarnung mehr als dreimal ohne genügende Entschuldigung vonder Arbeit weggeblieben ist;

der Lehrling resp. dessen Vertreter, wenn aus nicht voraus-zusehenden Gründen für die Ausbildung oder das körperliche Ge-deihen des Lehrlings oder in sittlicher Beziehung für denselbennachweisbar ernstliche Gefährdung entstehen sollte.

Schadenersatz.

§ 15. Wenn der Lehrling durch Missachtung der Vorschriften,durch mutwilliges oder fahrlässiges Verderben von GegenständenSchaden verursacht, so ist er zum Ersatz verpflichtet.

Erfolgt eine vorzeitige Auflösung des Lelirverhältnisses, sosind die dadurch entstandenen Schäden in folgender Weise aus-zugleichen :

a) Trifft keine der Vertragsparteien eine besondere Schuldoder haben beide die Auflösung gleichmässig verschuldet, so istdas festgesetzte Lehrgeld bis zum Tage der Auflösung in der Weisezu berechnen, dass drei Sechstel desselben für den ersten Drittel,zwei Sechstel für den zweiten und ein Sechstel für den letzten

*) Es empfiehlt sieh, solche Mahnungen durch eingeschriebenen Brief erfolgen.zu lassen, die Briefe zu kopieren und Kopie samt Empfangsschein aufzubewahren.