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war er Professor der Mathematik an der Akademie zu Genf. AlsBegründer der eidgenössischen Militärschule in Thun verblieb erjahrzehntelang jeden Sommer über deren Leiter.
Als die Tagsatzung im Oktober 1847 beschlossen hatte, dieheben Kantone Uri, Schwyz, Unterwalden, Luzern, Zug, Freiburgund Wallis mit Waffengewalt zu zwingen, ihren Sonderbundaufzulösen, konnte sie keinen tüchtigern und würdigern Oberbefehls-haber für die eidgenössischen Truppen finden als W. H. Dufour.Dufour hielt es für seine Pflicht, die Berufung anzunehmen, ver-engte aber durchaus freie Hand für die Auswahl seiner Offiziere. Erverzichtete zum voraus auf große Kriegstaten und Schlachtenruhm;lein einziges Ziel war, mit möglichst wenig Blutvergießen die^anderbündler auf den Weg ihrer eidgenössischen Pflicht zurück-zuführen; er wollte sie mehr als irregeleitete Brüder denn alsfeinde behandeln. Den Divisionsobersten legte er ans Herz,feindlichen Verwundeten wie die eigenen zu pflegen, die Ge-jangenen weder zu beleidigen, noch zu beschimpfen, sondern so gut"is möglich zu behandeln. „Nach dem Gefecht soll die Aufregungder Soldaten gezügelt, sollen die Besiegten geschont werden; nichtsgereicht einer siegreichen Truppe mehr zur Ehre, und nichts stimmt1,1 einem Bürgerkriege die Gegenpartei leichter zur Unterwerfung.Dann werden wir nach dem Kampfe uns Glück wünschen, nie außer^ugen gelassen zu haben, daß es ein Kampf zwischen Eidgenossenwar, und daß wir ihnen gegenüber stets der Stimme des Mitleids^ehör gegeben." Diese Grundsätze sollten die Kommandanten allen'hren Untergebenen einpflanzend)
Nachdem auch der letzte Versöhnungsversuch mißlungen war,erhielt Dufour am 4. November den Befehl, den Feldzug zu de-inen. Rasch schloß er die Stadt Freiburg ein, und schon am*4- November ging durchs ganze Schweizerland die hier mit Freude,^ort mit Schrecken vernommene Kunde: „Freiburg hat sich ergeben!"Nun führte Dufoür den Hauptteil seines Heeres in die GegendZwischen Luzern und Zugersee, um jenes von Schwyz zu trennen,
l ) Vergleiche unter „Reden" Dufours „Armeebefehl" vom 22 . November 1847.