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sich des Gesindels zu entledigen, waren die Betteljagden. Baldwaren es einzelne Landvögte, die mit ihren Harschierern undeiniger wehrhafter Mannschaft eine solche Jagd anstellten, baldordnete die Regierung ein solches Unternehmen für den ganzenKanton an, bald tat sie es in Verbindung mit Nachbarkantonen oderder ganzen Eidgenossenschaft, oder mit andern benachbarten Ländern.Die Zahl der bei solchen Jagden Aufgegriffenen belief sich imKanton gewöhnlich auf Hunderte.
Kleinere Ortschaften und besonders die Höfe mußten sichmit den Landstreichern vertragen. Die Drohung des „rotenHahns aufs Dach" (Feuereinlegens), oder „Mausens" (Ent-führung der Kinder) und anderer Übel legte sich wie ein Bannauf die Landleute. Noch lebt in den Berggemeinden die Er-innerung an jene Banden von Kesselflickern, Räubern, Wahr-sagern oder an jene schmutzigen, intriganten Weiber oder aneinzelne hervorragende, bald großherzige, bald unendlich nieder-trächtige, oft tragische Führer. Ihre Hauptstandorte waren vonalters her auf der Schafmatt, auf der Roten Fluh, in der ZunzgerHardt, beim Arxhof."')
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Gegen Leute dieser Art, auch gegen widerspenstige Unter-tanen wurde 1749 eine Strafanstalt auf dem Schänzleinbei St. Jakob errichtet. Die Sträflinge blieben acht bis vierzehnTage und mußten bei Wasser und Brot geschloffen in den Steinbrüchenarbeiten. Nachher wurden die Fremden des Landes verwiesen.1768 entschloß sich die Regierung nach dem Beispiel von Bern,die „Schellenwerker" in der Stadt zu verwahren. Man wähltenach kurzem Versuch in der Arnienherberge (Herbergsgasse) dieRäume des Predigerklosters am Totentanz. Die Gefangenenwurden unter der Aufsicht der Profoßen -) zur Säuberung der Straßenund Plätze und zu andern vom Bauamt bestimmten Arbeiten ver-wendet. Sie waren nach der Schwere ihres Verbrechens in dreiKlaffen eingeteilt. Die der ersten trugen am Fuß einen Ring, die
') Birman II, 456.
2) Aus latein propositns, Vorgesetzter, Gefängniswärter beim Militär.