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Schweizergeschichte für Sekundar-, Real- und Mittelschulen / von Prof. Dr. Wilhelm Oechsli
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reich hinein. I)as Einrücken der fremden Truppen wurdefur die bestehende Ordnung verhângnisvoll. Eine Anzahlverbissener Aristokraten aus Bern und andern Kantonenhatten bei dem Fürsten Metternich, dem leitenden Staats-mann Ostreichs, die Herstellung ihrcr 1798 untergegangenenHerrliclikeit betrieben; die alte dreizelinôrtige Eid-genossenschaft mit Patriziaten und Untertanenlandern solltemit Hülfe des Auslandes wieder von den Toten erwecktwerden. Wirklich eilte ein Sendling Metternichs, der Grafvon Senfft-Pilsacli, der Armee voiaus nacli Bern,verkündete dort, daB die verbündeten Monarchen die Me-diationsakte in der Schweiz als ein Werk Napoléons nichtlanger konnten fortdauern lassen, und verlangte die Ab-dankung der bestehenden Regierung. Diese, die selber inihrer Mehrheit aus Patriziern bestand, fügte sicb nacli schein-barem Strâuben, und die Überbleibsel der ehemaligen patri-zischen Bâte ergriffen wieder das Staatsruder, was sie ikrenUntertanen eiligst verkündeten. Insbesondere wurden auchdie Beamten in denabgerissenen Teilen des Kantons, inder Waadt und im Aargau, angewiesen, die ôffentliclienKassen und Vorrate derrechtmâBigen Regierung in Bernbereit zu halten. Die Umwâlzung in Bern reizte die Anhângerdes Alten überall zur Nacheiferung. Auch in Solothurn,Freiburg und Luzern wurden die bislierigen Regierungengewaltsam gestürzt und traten die Patrizier wieder an ihreStelle. Uri erhob Anspriiclie auf Livinen, Schwyz auf Uznachund Gaster. Die ganze Schweiz geriet in Verwirrung, unddie in ihrer Selbstandigkeit bedrohten neuen Ivantone rüstetenzu ihrer Verteidigung. Ahcr schon hatte der Bürger-meister Reinhard von Ziirich als schweizerischer Land-ammann eine Tagsatzung einberufen. Diese erklârte zwarauf das Verlangen der Gesandten RuBlands und Ostreichsdie Médiationsakte fiir er 1 oschen; zugleich gewahr-leistete sie aber den Bestand der n e u n z e h n Kantone, welchedurch jene geschaffen worden waren, und beschloB, daBein neuer Bund zwischen ihnen aufgerichtet werden sollte.

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29. Pez.1813