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Illustrirte Weltgeschichte in Charakterbildern in verbindung mit einem Abriss der Geschichte : für Schule und Haus / bearb. von Franz Xav. Wetzel
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sah er sich von heimlichen Richtern umgeben, indem dieSchöppen durch alle Staaten Deutschlands zerstreut waren.Im fünfzehnten Jahrhundert bestand der über ganzDeutschland ausgebreitete Freischöppenbund aus mehr als100,000 Mitgliedern, die sich alle an geheimen Zeichenund Losungen erkannten. Zu einer Zeit, wo rohe Willkürherrschte und Keiner sich um Gesetz und Recht bekümmerte,niußten die Vehmgerichte von sehr wohlthätigem Einflüssesein, weil die Gewißheit, daß auf das Verbrechen un-fehlbar die Strafe erfolge. Alle in Schrecken hielt, undso unzählige Verbrechen verhiitet wurden.

Allein die ganze Einrichtung dieser Gerichte, so wohl-thätige Folgen sie auch anfangs haben niochten, führtenothwendig mit der Zeit zu Mißbräuchen; denn es warder Willkür der Richter zu große Gewalt eingeräumt.Auch wurden später häufig die unwürdigsten und schänd-lichsten Personen unter die Freischöppen aufgenommen.Daher erhoben sich von allen Seiten Klagen über denargen Mißbrauch der Gerichte. Vergebens bemühten sichmehrere Kaiser, dieselben abzustellen. Erst Maximilian I.gelang es, durch die Einführung des ewigen Landfrie-dens dein Vehmgerichte ein Ende zu machen. Nach diesemNeichslandfrieden war jede Selbsthilfe bei Strafe von2000 Mark verboten. Das eingesetzte Reichskammergericht,das zuerst seinen Sitz in Frankfurt hatte, bestand aus jesechs Beisitzern aus jedem Reichskreise. An diese Gerichts-behörde mußte sich fortan mit seiner Klage Jeder wen-den, der Recht suchte.

Wie ivir die Mißgriffe keineswegs rechtfertigen, inwelche die Vehmgerichte im fünfzehnten Jahrhundert aus-arteten, so können wir auch jene Schauergeschichten nichtgutheißen, die heute noch über die Vehmgerichte verbreitetwerden. Nach diesen Schilderungen sollen sich die Vehm-richter in tiefer Mitternacht an unzugänglichen Orten,in schauerlichen Wäldern oder tiefen Gewölben vermummt

Weltgeschichte. 13