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Deutsches Sprachbuch für die zweite Klasse der Sekundar- und Bezirksschulen auf Grundlage des zürcherischen Lehrplans und mit Berücksichtigung der obligatorischen Orthographie / bearb. von U. Wiesendanger
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Dieser Vertrag ist in Doppel ausgefertigt und von beidenKontrahenten unterschrieben worden.

"Winterthur, den 5. Anglist 1883.

Albert Hammer.

Leonhard Vogel.

S. Tauselivertrag.

Die Unterzeichneten haben heute folgenden Vertrag ab-geschlossen :

I. Herr Jakob Hess von Höngg überlässt Herrn Heinrich.Studer von Zollikon seinen in Höngg gelegenen Gütergewerbbestehend aus:

1) einem Wohnhaus mit Scheune und Stallung, mit Nr. 126bezeichnet und für 8000 Fr. versichert.

2) Dem dahinter gelegenen Garten und Baumgarten, stössta) an des Besitzers Haus, b) an den Garten des Herrn N. etc.

3) 54 Aren Acker, im Rain genannt, stösst etc.

4) 72 Aren Acker auf der Ebene, stösst etc.

5) 27 Aren Beben im Träubel, stossen etc.

6) 54 Aren Waldung im Gubel, stösst etc.

7) 90 Aren Wiesen an der Limmat, stossen etc.

Auf diesen Grundstücken haften weder Servituten nochGrundzinse; dagegen an Kapitalien :

Er. 4000 lt. Schuldbrief zu Gunsten des Herrn HeinrichZehnder in Zürich;

5120 lt. Schuldbrief zu Gunsten des Herrn Dr. Both_in Höngg;

Er. 9120, beide zu 4/ 2 % mit Martini zu verzinsen.

II. Dafür übergibt Herr Heinrich Studer von Zollikon anHerrn Jakob Hess von Höngg sein in Zolikon gelegenes Heim-^vesen, bestehend:

1) aus einem an der Seestrasse gelegenen Haus, mit Nr. 351bezeichnet und für 12,000 Er. versichert.

2) Aus zirka 2, 88 Hektaren Wiesen und Weinberg, alles einem Einfang um das Haus; stösst a) an die Landstrasse;ö) etc.

Dieses Heimwesen ist ebenfalls servituten- und grundzins-Hei; dagegen haften darauf