30,000 Fr. laut Schuldbrief zu Gunsten des Herrn R. Tho-mann in Zollikon, zu 4 */ g °/ 0 mit Mai zu verzinsen.
III. Die beiden Gewerbe werden mit Martini 1883 samtden darauf haftenden Lasten angetreten. An den Zins von den30,000 Fr. zahlt Herr Heinrich Studer im Mai 1883 an HerrnHess die Summe von 675 (sechshundertundfünfundsiebenzig)Franken.
IV. Ausserdem zahlt Herr Heinrich Studer an Herrn Hessnoch die Summe von 5600 Fr. in vier gleichen Teilen, je mitMartini 1884, 85, 86 und 87.
V. Sollte einer der beiden Kontrahenten innerhalb 4 Wochenvon endsgesetztem Datum an den Tausch bereuen, so zahlt eran den andern Fr. 1000 (tausend Franken) Reukauf, wodurchdieser Vertrag ausser Kraft gesetzt wird. Nach Verfluss der4 Wochen kann der Tausch nur unter Zustimmung beiderKontrahenten aufgehoben werden.
Zollikon, den 5. Juli 1883.
Heinrich Studer.
Jakob Hess.
6. Pachtvertrag.
Die Unterzeichneten: A. N. als Verdachter und B. N.als Pächter haben sich heute über folgenden Pachtvertrag ge-einigt :
Der Verdachter überlässt dem Pächter pachtweise denihm eigentümlich zugehörenden, im Dorfe Wetzikon gelegenenGütergewerb, aus folgenden Grundstücken bestehend:
1) Dem mitten im Dorfe Wetzikon gelegenen Wohnhaus,mit Nr. 74 A bezeichnet.
2) Der dabei befindlichen Scheune und Stellung, mitNr. 74 B bezeichnet.
3) Dem Kraut- und Baumgarten, circa 36 Aren gross.
4) 2, 88 Hektaren Wiesen in 2 Stücken: 2, 16 Hektarenliegen im Aatale und stossen etc.; 72 Aren an der Strassevon Wetzikon nach Hinweil, stossen etc.
5) 1, 08 Hektaren Holz und Boden, stossen etc.
6) 1, 44 Hektaren Holz und Boden, stossen etc.
Die sämtlichen Grundstücke sind grundzins- und ser-vitutenfrei.