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Ferner übergibt er ihm 2 Kühe und die vorhandenen Ge-rätschaften, wie solche in dem diesem Vertrage beigelegtenInventar enthalten sind. Werden von diesen Sachen einzelnewährend der Pachtzeit zerstört, so hat der Pächter dafür denWert zu ersetzen, der im Inventar den Gegenständen beigelegt ist.
Für den Gebrauch und die Benutzung dieser Grundstückezahlt der Pächter dem Verpächter jährlich die Summe vonFr. 1600 (sechszehnhundert Franken), welche zur einen Hälftemit Martini, zur andern mit Maitag entrichtet werden muss.
Im weitem haben sich die Kontrahenten über folgendePunkte miteinander vereinigt:
1) Der Pachtvertrag soll 10 Jahre dauern.
2) Der Pacht wird mit Maitag 1883 angetreten.
3) Nach Verfluss der 10 Jahre kann der Pacht wiederaufgelöst werden. Der Auflösung muss jedoch eine halbjährigeKündung vorhergehen, die nur von Martini bis Maitag, nichtaber von Maitag auf Martini geschehen kann.
4) Der Pächter ist verpflichtet, wenigstens zwei Stückegrosses Vieh zu halten, die Wiesen und Felder ordentlich zudüngen und zu bearbeiten und aus der Waldung nicht mehrals im Durchschnitt jährlich zwei Klafter Holz zu nehmen;der Abschlag eines grossem Quantums kann nur dann ge-schehen, wenn der Verpächter denselben bewilligt.
Der Vertrag ist für beide Teile bindend. Ein Rücktrittvor dem Antritt oder nach demselben innert den bemerktenzehn Jahren hat die Bezahlung einer Entschädigung von Fr. 700(siebenhundert) an den Teil, welcher den Vertrag einhaltenwill, zur Folge.
Wetzikon, den ....
Unterschrift.
(Benz.)
9. ülietvei'trag.
Zwischen Heinrich Roth und Jakob Riser ist am heutigenTage folgender Mietvertrag abgeschlossen worden:
1) Heinrich Roth vermietet an Jakob Riser das zweiteStockwerk seines Hauses, bestehend in einem Wohnzimmer,einer Küche und 4 Schlafzimmern; ferner überlässt er ihmfür die Dauer des gegenwärtigen Vertrages den mit einemGitter besonders abgeschlossenen Teil des Kellers unter dem