Buch 
Deutsches Sprachbuch für die zweite Klasse der Sekundar- und Bezirksschulen auf Grundlage des zürcherischen Lehrplans und mit Berücksichtigung der obligatorischen Orthographie / bearb. von U. Wiesendanger
Entstehung
Seite
209
JPEG-Download
 

209

Was um so eher eintreten kann, da oft die aufgehobenen Händerasch hin und her bewegt werden, so erlangt man durch fol-gende Prozedur ein sicheres Resultat: Zwei Männer von An-sehen treten aus dem Ringe heraus, reichen sich die Händeund halten diese empor, und die Stimmenden müssen, einernach dem andern darunter durchgehen. Auf diese Weise kanndie Zahlung der für die eine oder andere Ansicht Stimmendenmit Zuverlässigkeit beschafft werden. Der durch das Mehrz um Abschluss erhobene Antrag wird vorn Landschreiber pro-

tokollirt.

Nach Beendigung dieser Abstimmung gibt der regierendeLandammann, an das richterliche Schwert gelehnt, Rechenschaftvon den G-eschäften und den politischen Verhältnissen desletzten Jahres und legt sein Amt in die Hände des Volkesnieder, indem er das Schwert bei den Büchern und Siegelna uf dem Tische deponirt und sich, vorn Tische weggehend, zuden Altlandammannern setzt. Hat er das hohe Amt erst einJ ahr bekleidet, so wird er in der Regel für eine zweite Amts-dauer wieder gewählt. Der durch das Handmehr gewählteoJm- wiedergewählte Landammann tritt an den Tisch und1 eistet den vorn Landschreiber vorgelesenen Eid: „Des LandesIwe tunl Nutzen zu fördern, Schande, Schaden und Lasterzu Wenden, vorzubringen, was vorzubringen ist, und ein un-Paiteiigehcr Richter zu sein und zu richten nach dem Recht,Jmn Armen wie dem Reichen, dem Reichen wie dem Armen,dem Fremden wie dem Einheimischen, und hierum weder Ge-schenke, Geld noch Geldeswert zu nehmen ausser dem ge-wohnten Lohn; auch hierin nicht zu handeln aus i reundschaft,noch Feindschaft, noch aus andern Beweggründen, sondernallein nach dem Recht; alles getreu und ohne Gefährde.“Wann er nun seine Antrittsrede gehalten, liest er den Lands-gemeindeeid oder Vaterlandseid vor, und alles Volk sprichtdenselben mit entblösstem Haupte und aufgehobenen Schwör-Hsigern nach. Derselbe lautet: „Des Landes Nutzen und Ehrezu fördern, Schand, Schaden und Laster zu wenden, vorzu-bringen, was vorzubringen ist, und dem Landammann undseinen Boten gehorsam zu sein und nachzukommen, so oft sievon ihm oder seinen Boten gemahnt und berufen werden, dasHecht helfen fördern und das Unrecht unterdrücken, auch den

Wiesendanger, deutsches Öprachbuch. II. 14