Band 
Erster Teil. Altertum und Mittelalter.
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a) Die ersten geschichtlichen Nachrichten über unser Knndbis ;nr Unterwerfung Helvetiens unter -ie Römer.

(200—58 v. Chr.)

1. Die Kelten. Die ersten geschichtlichen Nachrichten überunser Land haben uns, wie schon wiederholt bemerkt wordenist, die Römer vermittelt und zwar stammen diese ungefährans dem Jahre 200 v. Chr.

Nach diesen war damals das ganze Gebiet, das zwischenAlpen und Jura, zwischen Rhein und Rhone liegt und hellteden Namen Schweiz trägt, von dem großen Völkerstamme derKelten oder Gallier bewohnt, zu dem wohl auch schon dieHöhlenbewohner und Pfahlbauer gezählt hatten. Dieseaber waren als ein gewaltiges Kriegsvolk schon in granesterVorzeit aus Asien gekommen uild bis auf die Römer über-haupt die Herren von ganz Mitteleuropa.

Die Kelten selbst aber teilten sich wiederum in verschiedeneStämme. So wohnten um das heutige Genf herum dieAllobroger, am Neuenburger- undBielersee die Sequaner,um Pruntrut und Basel die Rauraker, in den ThälernGranbündens und dem Rhein entlang bis zum Bodensee dieRätter und endlich in der Hochebene die Helvetier.

1. Die Helvetier. Den Haupistamm bildeten die Hel-vetier, die darum schließlich auch dem ganzen Lande denNamen gaben.

Die Helvetier galten vor allem als ein tapferes, kriegerischesVolk. Ihre Lieblingsarbeit war die Jagd, ihr höchster Ruhm der Siegim Kampfe mit den Nachbarvölkern. Doch waren sie dabei keineswegsganz roh und ungebildet. Ja, ste kannten sogar bereits die Schrift undbedienten sich der Gold- und Silbermünzen als Verkehrsmittel.

In gesellschaftlicher Beziehung teilten sie sich in reiche, adeligeHerren, in freie Bauern, und in unfreie, zinspflichtige Leute. Zudemdienten Scharen von Knechten und Sklaven zum Bebauen und zur Pflegeihrer mächtigen Ländereien.

Politisch bildeten sie schon damals einen Freistaat, eine Republik,und waren abermals in vier Gaue eingeteilt. Es waren dies der Gauder T iguri n er (Zürich, Thurgan), der Tu gen er (Zug, Luzern, Uri,Schwyz, Unterwalden), Verbigen er (Bern, Freibnrg, Waadt), und derAmbroner (Aargau und Solothnrn). Jeder dieser Gaue hatte wiederumgleichsam seine eigene Verfassung, hielt im Frieden seine eigenen Volks-versammlungen („Landsgemeiuden") ab und wählte auch im Kriege seinen