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Im übrigen war jeder Kanton oder Ort durchaus selbständig.Jeder Kanton hatte also sein eigenes Militär, seine Münze, sein Maßund Gewicht, seine Zölle und Weggelder. Nur für Bündnisse unter sichund mit dem Auslande bestanden durch die eidgenössischen Bünde undKonkordate etwelche Schranken.
„In den Ländern übten überdies alle Bürger in der Lands-genie i n d e ihre Rechte aus, wählten den Landammann und den Landratund stimmten über die Gesetze ab. Sie hatten somit eine demokratischeVerfassung. In den Städten dagegen übten Bürgermeister und Rat diehöchste Regierungsgewalt aus, und zwar konnten nur einzelne Geschlechterzu diesen Würden gewählt werden. Sie hatten also eine aristokratische StaatS-cinrichtnng. Überall aber verwalteten die Obrigkeiten ihr Amt um geringenLohn. Deswegen hatten auch die einzelnen Orte fast gar keine Steuern.Dagegen bezogen sie solche durch ihre Bögte teils von ihren einzelnen Un-terthanenländern, teils von ihren gemeinsamen Herrschaften. Die Städtebesaßen auch eine gewisse Oberherrschaft über das Land. Die Lage derUnterthanen war jedoch nicht drückend. Die Bögte zogen nur die Steuernein, übten die Gerichtsbarkeit und beließen im übrigen die Leute bei ihrenalten Rechten und Freiheiten."
4. Rechtspflege. Auch in der Schweiz kamen das Gottesurteil unddie Folter zur Anwendung. „Schwerere Berbrechen wurden durch Ver-bannnng, Auspeitschung, meistens aber mit dem Tode durch Feuer, Galgenoder Schwert bestraft. Geringere Bergehen wurden durch Abbitte, Almosenund Wallfahrten gebüßt. Streitigkeiten zwischen Bürgern und oft auchzwischen einzelnen Orten wurden durch Schiedsgerichte geschlichtet."(Bergl. die Bundesbriefe.)
b) Das Kriegswesen.‘)
1. Wehrpflicht. Von jeher bestand in der Schweiz die allgemeineWehrpflicht, d. h. jeder Bürger in der Stadt und jeder freie Mann aufdem Lande mußte Kriegsdienste thun. Je nach der Gefahr aber rücktejeweilcn nur ein Teil der Mannschaft ins Feld. Dabei mußte jederKrieger für seine Bewaffnung und Ausrüstung selber sorgen. Konnteeiner aus Armut.dies nicht thun, so hatte die Gemeinde ansznhelfen oderer erhielt das Fehlende aus dem öffentlichen „RilsthanS" oder Zeughaus.Ebenso brachte ein jeder die Nahrung, die meistens aus Hafer bestand,im „Habersack" mit sich. Erst später wurde der Sold eingeführt undzwar zuerst von Bern.
2. Tic Bewaffnung. Die Hauptmacht der Eidgenossen bildete dasFußvolk, Nur einige edle Geschlechter aus den Städten dienten als„Reisige" zn Pferde. Dabei schützten viele der gemeinen Krieger nur denKopf durch eine Blechhanbe; sonst trugen sie die gewöhnliche Kleidung.Nur Wohlhabendere bewehrten auch Hals und Brust durch Koller undHarnisch oder Panzer.
„Als Schlagwaffen diente den alten Eidgenossen ursprünglich zumeistdie Keule, auch Kolben genannt. Waren in den letzter» eiserneSvitzeu eingeschlagen, so nannte man ihn Morgenstern. Zn Stich
>) *o : ' Boa Arx, Schweizergeschichte.