Band 
Erster Teil. Altertum und Mittelalter.
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Freiheit mib Unabhängigkeit zeigte sich schon in ihren Bünden. Endlich gingensie anch niemals in den Kampf ohne zu bete», ebenso dankten sie nachder Schlacht Gott für den erhaltenen Sieg. (Schlachtkapellen, Jahrzeitcnsiir die gefallenen Krieger.)

e) Sitten und Gebräuche;nr Lrirdenszeit.

1. Die Beschäftigung. Im Frieden gingen die Eidgenossen ihreneinfachen Beschäftigungen nach. In den Gebirgsgegenden wurde Vieh-zucht getrieben, im Flachlande der Ackerbau gepflegt. In den Städtentrieben die Bürger Handel und Gewerbe und erwarben sich dadurchgroßen Reichtum. So blühte z. B. in Bern und Freiburg besonders dasT n ch- und L e d e r g e iv e r b e, während in St. Gallen der Leinwand-handel in Ansschwung kam. Anch die Zünfte fanden Eingang in denSchweizerstädten; so zählte Zürich z. B. deren dreizehn, Basel fünfzehn,Solothnrn elf und Schaffhanscn sechs.

2. Der Haushalt. Die Häuser auf dem Lande waren aus Holzgebaut und meistens nur einstöckig. Nur in den Städten fand man all-mählich anch Steinbauten. Ebenso einfach war in der Regel die innereAusstattung. Eine lange Bank und ein gemeinsamer Tisch waren oft dieeinzigen Stubengeräte. Die Kleidung wurde aus Hanf und Wolle selbstgesponnen und gewoben. (Bergt, die Erzählung von der Königin Bertha.)Die Nahrung bestand meistens aus Milch und den eigenen Erzeugnissenihres Gartens und Ackerbaues.

3. Der Zerfall der Sitten. Schlimmer wurden die Dinge nachden Burgnnderkriegen und zur Zeit des „Reislanfens". Denn jetzt warGeld im Überfluß vorhanden. Mit dem Anwachsen des Reichtums aberschwand die Liebe zur Arbeitsamkeit und an Stelle der alten Einfachheittraten Luxus und Kleiderpracht, an Stelle der friedlichen Beschäftigungder Hang zu Festen und Vergnügungen oder auch zu Raubzügen undPlünderung. Eine Menge Verordnungen aus jener Zeit bestimmen darumanch auf das genaueste, wer Gold und Perlen, Silber, Samt undSeide tragen dürfe oder nicht, wie lang die Schuhschnäbel und Rücke seindürfen; wie viel monatlich ein Adeliger, wie viel ein Bürgerlicher ver-spielen, wie viele Schüsseln bei Hochzeiten oder Kindstanfen dieser oderjener Stand aufsetzen dürse n. s. w. So erließ z. B. anch der Rat vonZürich im November 1488 nachstehendes Sitte um an da t:

„In Absicht auf die Stadt:

I. Kein Bürger soll in Zukunft mehr als einen Tag Hochzeit halten.Und er mag, ist er ein Gesell zum Rüden (Stube der Adeligen und Kanf-lentc) zu demselben die Frauen zum Rüden laden, ein anderer seine Züiif-terinuen, sonst niemand, vorbehalten seine und der Braut Verwandte, anchdarf niemand ungeladen kommen. — Diesen Hochzeitsgästen soll niemandmehr geben, denn eine Gabe, nämlich die nächsten Freunde nicht über5 Schilling, Vater und Mutter allein in ihrem Willen freigelassen. —Es soll auch sonst niemand der Braut etwas geben weder znm Hochzeits-fest, noch zu der Morgengabe; auch Bräutigam und Braut oder die Freundeunter sich sollen einander nichts kramen in keiner Weise. — Ferner soll