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Zweiter Teil. Die neuere und neueste Zeit.
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schließen. Durch diesen wurde festgesetzt: Niemand, wederKatholik noch Protestant, darf bis zur Entscheidungeiner allgemeinen Kirchenversammlung seinesGlaubens wegen beeinträchtigt werden. Ebensobleibt bis zum gleichen Zeitpunkte der Besitzstand der Kir-chengüter u. s. w., wie er eben ist.

8. Der schmalkaldische Krieg. Wie vorausgesehen war,war aber auch mit diesen Friedensschlüssen der Krieg nuraufgeschoben, nicht aufgehoben. Die Gemüter wurdenim Gegenteil nur noch mehr erbittert. Die protestantischenFürsten schlössen Bündnisse zum Schutze ihres Glaubens.Ja sie knüpften sogar mit auswärtigen Mächten, mit Frank-reich, England und Dänemark wegen des Beistandes gegenden Kaiser Unterhandlungen an. (Schmalk aldi s ch er

1531 Bund 1531.) In den Jahren 1546—47 kam es zumoffenen, schmalkaldischen Krieg zwischen den beiden großenReligionsparteien. Auf der Seite der Katholiken standender Kaiser und sein Freund Herzog Moritz von Sachsen;die Protestanten führten die Häupter des schmalkaldischenBundes, Kurfürst Friedrich von Sachsen und der Land-graf Philipp von Hessen. Die Katholiken siegten in

1547 der Schlacht bei Mühlberg 1547. Moritz erhielt zumLohne nun selbst die Kurwürde samt den mit ihr verbun-denen Ländern.

Doch bald fiel auch Moritz vom Kaiser ab und verbandsich mit den protestantischen Fürsten, ja sogar mit Frankreich,um diesen zu stürzen. Dabei trat er an Heinrich II., denNachfolger Franz I., sogar die deutschen Reichsstädte Metz,Toul und Berdun ab, als wenn sie sein Eigentum gewesenwären. Zugleich fielen die Türken wieder verheerend in Un-garn ein. Der Kaiser mußte fliehen und entrann nur mitNot der höchsten Gefahr.

1555 9. Der Religionsfriede zu Augsburg. Endlich kam es

zum Vertrage von P a s s a u und bald darauf zum Religions-srieden zu Augsburg 1555. Darnach erhielten die Fürstendas Recht, die Religion ihrer Unterthanen zu be-stimmen. Katholiken und Protestanten, d. h. die Luthe-raner (nicht aber die Reformierten oder Zwinglianer undKalvinisteu) erhielten Religionsfreiheit und bürgerlicheGleichberechtigung. Die Protestanten durften die bereits