Band 
Zweiter Teil. Die neuere und neueste Zeit.
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Auch soll niemand ohne Erlaubnis an einem Sonntag aus derStadt weder reiten, fahren noch gehen, wie wir denn auch alle, dieKutschen oder Schiffe dazu lehnen, zn gleicher Verantwortung zu ziehengewillt sind ....

• . . Und weil wir mit herzlichem Mißfallen verspüren müssen,daß ungeachtet alles ernstlichen Verwarnens und Zusprechens die über-mechte Kleider-Hoffart zu großer Verderbnis und nnwiderbringlichemSchaden unserer Bürgerschaft, und des ganzen Landes in allen Ständenje länger je mehr überhand nehme, wollen wir, daß jedermann sich einerehrbaren und seinem Stand geziemenden Kleidung, sonderlich in das Hausdes Herrn, an Sonn- und Werktagen befleiße . . . .

. . . Des Schlittenfahrens halber ist unser Befehl und Meinung,daß solches, außer in dem Fall aufstoßender Reisen und Geschäften, gänz-lich verboten sein soll, bei zwanzig Pfunden unnachläßlicher Buße, so ofteiner dawider handeln würde.

Das Danzen an Hochzeiten, Brautmählern und andern öffent-lichen Anlässen wollen wir bei zwanzig Pfunden Bnß verboten haben . . .

. . . Der Ehrenmahlzeiten halber, aus Constaffel und Zünften,ist unsere Meinung, daß der, so eine Mahlzeit gibt, außer den Zünstern,gar und ganz niemand andern zn laden befugt sein soll, als Eltern,Kinder, Brllder und Schwägern; in dem heitern Verstand, daß dabeialles Geflügel, Amsect, Zuckerwerk, und fremder Wein, sowol als dasstark einreihende Thee- und Kaffee-Trinken, auch Tabakraucher! gänzlich ver-boten sein soll. Sonderheitlich aber gehet unser ernstlicher Befehl dahin,daß soviel die Ehren-Gäste, als auch die Abwarten sich künftighin des dieZeit her so weit getriebenen Übersitzens, auch daneben fließenden gar un-anständigen Johlens und Wühlens gänzlich enthalten.

Weiter wollen wir, daß alle Schenk- und Trink-Häuser nachder Thor-Glogg beschlossen sein sollen; in der Meinung, daß derjenige,so über die Zeit aus zu trinken geben würde, zwanzig Pfund, und jedePerson fünf Pfund Buße bezahlen soll. Daneben verbieten wir auch denMißbrauch des Tabaks, und sollen diejenigen, so auf den Gassen undStraßen, wie auch diejenigen, welche in den Wirts- und Schenkhäusernzu offenen Fenstern hinaus, auch vor den Läden hier in der Stadt, esseien Bürger oder Landleute, von unseren Verordneten mit Gcld-Bußoder Gefangenschaft unausbleiblich gestraft werden.

Das Fahren sowol in eigenen als Lohngntschen und Chaisen inunserer Stadt und den Vorstädten, verbieten wir hiemit gänzlich undzwar bei fünfzig Pfund unnachläßlicher Buße."')-

2. Die Nahrungsmittel. Das Rauchen wurde verboten, teils ausGesundheitsrücksichten, teils wegen Fenersgefahr.

Thee, Kaffee und Chokolade galten mehr als Genußmittel für dieReichen. Dagegen wurden auch bei uns sehr früh die Kartoffeln einge-führt und besonders im Hungerjahre 1770 reichlich angepflanzt.

3. Der Hexenglaube. Im übrigen folgte auch die Schweiz soziemlich dem Geiste ihrer Zeit. Die letzte Hexe wurde bei uns verbranntin Glarus im Jahre 1783.

> Bgl. Öchsli, Ouellenbuch zur Schweizergeschicht! I. n. 168.