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Wegen. Nach außen trachteten sie beständig danach, Frank-reichs Grenzen auf Kosten der schwachem Nachbarstaatenzu erweitern. Nach innen glaubten sie für das Heil desStaates am besten zu sorgen, wenn sie den König so allge-waltig als möglich machten. Auch in Frankreich war es seitalters Sitte gewesen, daß die Herrscher von Zeit zu ZeitReichstage einberiefen und sie in wichtigen Angelegenheitenum Rat fragten. Diese Versammlungen hießen Reichsstände(Etats Generaux), weil die drei Stände der Geistlichkeit,des Adels und der Bürger ihre Vertreter dazu wählten. Seitdem Jahre 1614 wurden aber die Reichsstände nie mehr ein- 1614berufen. Der König und seine Minister maßten sich an, allesnach ihrem Gutdünken zu entscheiden. Der König sollte un-umschränkter oder absoluter Herrscher, d. h. an keinenandern Willen gebunden sein, als seinen eigenen. Er solltenach Belieben Gesetze erlassen und aufheben, dem VolkeSteuern und Lasten auferlegen, in den Gang der Gerichteeingreifen, kurz alles tun dürfen, was ihm gut schien. DenGipfel erstieg dieser Herrscherstolz in dem Enkel Heinrichs IV.,
Ludwig XIV., der, als fünfjähriges Kind gekrönt, 72 Jahre 1643-1715lang König war und über ein halbes Jahrhundert Frankreichwirklich regierte. Ludwig XIV. hegte von seiner Würdedie hochfahrendsten Vorstellungen. „Ich bin der Staat!“soll er einmal ausgerufen haben. „Der König ist der vonGott gesetzte und nur ihm verantwortliche Hüter der Men-schen. Die Untertanen haben ihm blindlings zu gehorchen,ohne zu fragen, warum. Alles, was sich im Lande befindet,gehört ihm, sogar das Privateigentum seiner Untertanen,und er kann damit schalten, wie er will.“ So dachte undhandelte Ludwig XIV. Der Anfang seiner Regierung warglänzend. Er umgab sich mit trefflichen Ministern. Einerderselben, Colbert, ordnete das Geldwesen des Staates inmusterhafter Weise und suchte den Wohlstand des Landesdurch planmäßige Einführung neuer Industriezweige zu heben.
Er zog fremde Arbeiter herbei, legte Musterschulen an, er-munterte die Handwerker und Fabrikanten durch Belohnungen