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Gestalt. In den Kämpfen gegen so unstete Feinde, wie die Araber,Normannen und Ungarn, hatte der Roßdienst immer höhere Be-deutung im Kriege erlangt. Die in Eisen gehüllten Reiter auf ihrenebenfalls gepanzerten Pferden gaben in den Schlachten gewöhnlich denAusschlag, und auf ihrer Anzahl beruhte die Stärke eines Heeres.Die Fürsten zogen daher ein kleines, aber geübtes Reiterheer einemgroßen, aber unbehülflichen Fußheere vor, und so wirkte alles zusammen,um den Waffendienst auf eine Minderzahl zu beschränken, die sich alsbevorrechteter Ritterstand aus der Masse des Volkes ausschied. DerReiterdienst adelte; selbst ein Leibeigener, den sein Herr in stand setzte,ihm zu Roß in den Krieg zu folgen, genoß höhere Achtung als einarmer Freier, der zu Hause sein Feld bestellte, und seine Nachkommenzählten als ritterliche „Dienstmannen" oder „Ministerialen" schließ-lich zum Adel. Diesem Kriegerstande wohnte eine rohe Kraft inne,die durch nichts gebändigt den wildesten Trieben der Habgier, Rach-sucht und Mordlust stöhnte. Jeder Ritter beanspruchte das Fehde-recht; daher kam es, daß im Mittelalter vielfach der Krieg wiederals Regel und der Friede als Ausnahme galt. Dabei schützten sichdie Herren, indem sie sich feste Türme oder Burgen, wo immer mög-lich auf Felshügeln oder an andern schwer zugänglichen Orten an-legten. Aber wehe dem armen Volke, dessen Saaten in ihren Fehdenvernichtet, dessen Habe geraubt und dessen Hütten verbrannt wurden!In Deutschland fand das wüste Treiben für gewöhnlich eine Schrankean dem Willen starker Herrscher; aber in Frankreich, wo die erstenCapetinger so machtlos waren wie die letzten Karolinger, herrschtejahrhundertelang das Faustrecht in der entsetzlichsten Weise. Dalegte sich hier endlich die Geistlichkeit ins Mittel; ihres Berufes ein-gedenk, Friede auf Erden zu stiften, beschloß sie in ihren Synoden, jeden,der fürder des Landes Ruhe durch Raub, Blutrache oder irgend eineGewalttat gefährde, mit dem Bann zu belegen. Wenn sie auch ihrZiel nicht völlig erreichte, so wurde jetzt doch allgemein als Regel an-erkannt, daß jede Woche vier Tage hindurch, von Mittwoch abend bisMontag früh, die Waffen ruhen müßten. Dies Gesetz, der Gottes-friede genannt, verbreitete sichll bald über das ganze Abend-land.
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