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Erblanden, die sie durch Heiraten und Erbschaften geschickt zu vermehrenwußten.
6. Die Femgerichte. — Bei der heillosen Zersplitterung Deutsch-lands war es um Friede und Recht gar kläglich bestellt. UnablässigeFehden durchtobten das Reich, das Raubrittertum blühte, und derÜbeltäter, der eine starke Faust hatte oder im Schirme eines Mäch-tigen stand, konnte nur zu oft ungestraft der Gerechtigkeit spotten.Eine Macht gab es freilich, vor der auch der Trotzigste zitterte, wennsie ihn erreichte, das waren die Femgerichte*) in Westfalen. Her-vorgegangen aus den alten gräflichen Gerichten daselbst, verwandeltensie sich im spätern Mittelalter in heimliche Gerichte, die ihre Gewaltüber ganz Deutschland erstreckten. Die Malstätten, wo sie tagten,hießen „Freistühle". An der Spitze jedes Freistuhls stand ein „Frei-graf", der mit „Freischössen" richtete und nach altem Herkommen den„Blutbann", d. h. die Befugnis über Tod und Leben zu richten, vomKaiser selbst einholte. Darum betrachteten sich diese westfälischen Ge-richte als kaiserliche Gerichte, denen es zustehe, von überall her Klagenanzunehmen, wenn die gewöhnlichen Gerichte dem Kläger das Rechtverweigerten oder den Angeklagten nicht zu erreichen vermochten.Freischöffe konnte jeder freie Mann werden, gleichviel ob Bauer, Städteroder Edelmann. Um die Schuldigen sicherer zu treffen, verstärkten sichdie Femgerichte im 14. Jahrhundert durch Mitglieder („Wissende") inganz Deutschland und bildeten dadurch einen weitverzweigten Ge-heimbund; selbst Fürsten und Kaiser ließen sich darin aufnehmen. DieWissenden erkannten sich an gewissen Zeichen, waren aber bei Todes-strafe verpflichtet, sie geheim zu halten. Die Femgerichte befaßten sichnur mit todeswürdigen Vergehen. Erschien der Angeklagte auf denVorladebrief, der gewöhnlich am Tore des Schlosses oder der Stadt,wo er wohnte, angeheftet wurde, und gelang es dem Kläger, ihn zuüberführen, so wurde er am nächsten Baume aufgehängt. Folgte erder Vorladung nicht, so wurde er „verfemt", der Freigraf sprach überihn die heimliche Acht, „weihte seinen Hals dem Strick, seinen Leich-nam den Tieren und Vögeln in der Luft" und gebot allen Wissenden,
*) Der Ursprung des Wortes „Feme" ist dunkel; im 13. Jahrhundertbedeutet es einfach „Strafe".