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schlössen wurde, erschienen sie sogar unter ihrem Sultan Solimandem Prächtigen vor Wien. Glücklicherweise hielt die tapfere Be-satzung der Stadt den unzähligen Scharen stand, und Soliman mußteunverrichteter Dinge abziehen. Karl hatte jetzt eine Zeitlang Ruheund gedachte, diese zu benutzen, um der Kirchenspaltung im Reicheernstlich entgegenzutreten.
3. Protestation zu Speier. Augsburger Konfession.Schmalkaldenerbund und Religionsfriede zu Nürnberg(1529bis 1532). — Noch in des Kaisers Abwesenheit hatten die katholischenStände (d. h. Glieder des Reiches), an deren Spitze sein Bruder Fer-dinand stand, 1529 auf einem Reichstage zu'Speier Beschlüsse durch-gesetzt, welche die Acht Wider Luther erneuerten und die Ausbreitungder Reformation verboten. Aber wie hatten sich die Dinge seit achtJahren geändert! Die lutherisch gesinnten Reichsstände, KurfürstJohann und Landgraf Philipp an der Spitze, fühlten sich so stark,daß sie eine feierliche Protestation (Verwahrung) gegen die Speirer-beschlüsse einlegten, worin sie dem Reichstage überhaupt das Recht be-stritten, mit Stimmenmehrheit in Glaubenssachen Beschlüsse zu fassen.Seitdem wurden sie Protestanten genannt, welcher Name bald aufalle Anhänger der neuen Lehre überging. Auf einem neuen Reichstagezu Augsburg 1530, dem der Kaiser persönlich beiwohnte, reichten dieProtestanten ein von Melanchthon mit möglichster Klarheit und Mildeabgefaßtes Bekenntnis ihres Glaubens ein, die berühmte AugsburgerKonfession, hoffend, es möchte auf diesem Grunde eine Verständi-gung möglich sein. Allein der Kaiser, dem es an jedem Verständnis fürdie Gefühle und Gedanken, die das deutsche Volk so mächtig be-wegten, fehlte, wollte in ihnen nur eine vom wahren Glauben ab-gefallene Sekte sehen und drohte mit strengen Maßregeln. Da kamendie Häupter der Protestanten zuSchmalkalden in Thüringen zu-sammen und schlössen, des Bürgerkrieges gewärtig, ein Schutz- undTrutzbündnis unter sich zur Verteidigung ihres Glaubens. Da indesdie Türkengefahr aufs neue drohte, bewilligte ihnen der Kaiser einenvorläufigen Frieden, der zu Nürnberg geschlossen wurde, des In-halts, daß bis zur Eröffnung eines Konzils niemand um seines Glau-bens willen angefochten werden solle.