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bürg um seine bedrohte Machtstellung, Bayern um seine Kurwürde,die Schweden um Ruhm und Beute, und keine der Mächte beeiltesich, den Krieg zu beendigen, da er ja auf Kosten eines Dritten geführtwerden konnte, des unglücklichen deutschen Volkes. Lange schonsaßen zu Münster und Osnabrück im Westfälischen ihre Gesandtenbeieinander, aber jeder Teil zögerte mit Zugeständnissen in Erwartunggünstiger Erfolge im Felde. Endlich als Schweden und Franzosenvereint unter Wrangel und Turenne bei Zusmarshausen inBayern die Kaiserlichen und Bayern aufs Haupt schlugen und derschwedische General Königsmark schon auf dem Punkte stand, Pragzu erobern, da bequemte sich Ferdinand III., der Sohn des Urhebersdes Krieges, im dreißigsten Jahre desselben zum Abschlüsse des Frie-dens, welcher der westfälische genannt wird (1648). Frankreicherhielt als Beute das Elsaß, soweit es Österreich gehörte, also ohnedie Reichsstädte, wie Straßburg u. a. Schweden bekam nebst einerbedeutenden Geldsumme den wichtigsten Teil von Pommern, dasErzbistum Bremen, jedoch ohne die Stadt, und das Bistum Verden,so daß es festen Fuß an der deutschen Ost- und Nordseeküste faßte.Im Innern galt im allgemeinen der Grundsatz, daß jeder in seinenBesitzstand vor dem Kriege zurückkehren solle. Doch wurde Brand en-burg, das Erbansprüche auf Pommem besaß, durch eine Anzahl ehe-mals geistlicher Gebiete, worunter Magdeburg, entschädigt, undBayernbehielt die Kurwürde nebst der Oberpfalz; dagegen wurde die Rhein-pfalz als achtes Kurfürstentum dem Sohne des unglücklichen Friedrichzurückgegeben. Das Restitutionsedikt wurde aufgehoben, derAugs-burger Religionsfriede bestätigt und darin trotz heftigen Widerstrebensder Lutheraner auch die Reformierten aufgenommen. Mit den geist-lichen Gütern sollte alles bleiben, wie es im Jahre 1624 gewesen war.Zum Schlüsse wurde dem deutschen Reiche tatsächlich der Todesstoßgegeben. Nicht nur erlangten die Schweiz und die Niederlandedie Anerkennung ihrer längst bestehenden Unabhängigkeit; jedemeinzelnen Reichsgliede wurde ausdrücklich die Landeshoheit und dasRecht zugestanden, nach Belieben selbst mit dem Auslande Bündnissezu schließen. Die Gewalt des Kaisers und Reichstages war fortan»nur noch ein leerer Schatten.