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Bilder aus der Weltgeschichte : ein Lehr- und Lesebuch für Gymnasien, Lehrerseminarien und andere höhere Schulen, sowie zum Selbstunterrichte / Wilhelm Oechsli
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und Ackerbau, Handel und Gewerbe lahm legte, hinterließ er bei seinemTode eine Staatsschuld von über 400 Millionen, dagegen ein Privat-vermögen von über 100 Millionen, d. h, mindestens das Dreifachenach heutigem Geldeswert (1661).

4. Ludwigs XIV. Glanzzeit (166183). Als beim TodeMazarins die Höflinge den jungen König fragten, an wen sie sichkünftig als ersten Minister zu wenden hätten, erwiderte er:An mich!"Mit bedeutenden Gaben des Geistes und Körpers ausgerüstet, vollerKraft und Lust zur Arbeit, wollte Ludwig XIV. nicht mehr nurKönig heißen, sondern auch sein, so wie ihn Richelieu und Mazaringelehrt hatten.Der Staat und der König sind eins;*) er ist dervon Gott gesetzte und nur ihm verantwortliche Hüter der Menschen;die Untertanen haben ihm zu gehorchen, ohne zu fragen warum. Alles,was sich im Lande befindet, gehört ihm, auch das Privateigentumseiner Untertanen; er kann damit schalten, wie er will." So dachteund handelte Ludwig XIV. Die letzten Freiheiten der Provinzenwurden vernichtet, den Städten das Recht, sich selbst zu verwalten,genommen und das gesamte Staatsleben, das Kleine wie das Große,in die Hand des Königs und seiner Beamten gelegt. Kein nennens-werter Widerstand rührte sich mehr dagegen; war doch das Volk derFreiheit längst entwöhnt und der Adel dermaßen gedemütigt, daß erkeine höhere Ehre mehr zu kennen schien, als bei Hofe Lakaiendienste zuverrichten. Zunächst schien das dem Lande nur zum Vorteil zu gereichen.Ludwig XIV., erfüllt von hohen Gedanken über seinen Beruf, umgabsich mit ausgezeichneten Ministern. Colbert, der Sohn eines Tuch-händlers aus Reims, der erste Bürgerliche, der ein so hohes Amt be-kleidete, brachte Ordnung in das arg zerrüttete Geldwesen des Staates,und damit nicht mehr wie bisher die Ausgaben ins Blaue hinein-

*) Es wird erzählt, noch zu Mazarins Zeit sei Ludwig einmal imJagdgewand unv mit der Reitpeitsche in der Hand im Parlamente erschienen,um die Einregistrierung eines Gesetzes zu befehlen, und habe, da der Präsi-dent das Interesse des Staates dagegen vorschützte, gerufen: »Ich binder Staat" (ü'ötat c'est moi). Wenn auch das berühmte Wort in dieserForm nicht geschichtlich zu sein scheint, so ist es doch der schneidendste Aus-druck eines Gedankens, der in Ludwigs eigenen Schriften vielfach wiederkehrt.