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Bilder aus der Weltgeschichte : ein Lehr- und Lesebuch für Gymnasien, Lehrerseminarien und andere höhere Schulen, sowie zum Selbstunterrichte / Wilhelm Oechsli
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religionsgefährlich, worauf ihn der König ohne weiteres von seinerStelle jagte und ihm bei Strafe des Stranges gebot, binnen zweimal24 Stunden Preußen zu verlassen. Damit keine gefährlichen Schriftenden gläubigen Sinn des Volkes verdürben, übten die Regierungenstrenge Zensur, d. h. Aufsicht über alles, was gedruckt wurde. Dawurden denn eine Menge Schriften im Entstehen verhindert undandere schon gedruckte vernichtet. Auf dem Verkaufe von verbotenenSchriften stand der Galgen oder die Galeere.

5. Aberglaube und Hexenverfolgungen. Mehr als ein-mal wurden Schulen und Buchdruckereien von Geistlichen und Re-genten für eine Erfindung des Teufels erklärt, weil durch sie Ungehor-sam und Ketzerei in die Welt gekommen seien. In diesem Sinne tatder Staat wenig oder nichts für die Bildung der Massen, deren Un-wissenheit man im Gegenteil ganz in der Ordnung fand. Dafür triebder unheimlichste Aberglaube überall sein Wesen. Der Glaube andie Kunst, Gold zu machen, und an das Wahrsagen war allgemeinverbreitet. Selbst ein Wallenstein führte beständig seinen Astrologen(Sterndeuter) mit sich, um sich aus der Stellung der Gestirne seinkünstiges Geschick weissagen zu lassen. Krankheiten und Unglücksfälleallerart wurden selten auf natürliche Ursachen zurückgeführt. AmKriege waren die Kometen, an der Pest die Pestsäer, überhaupt anallem möglichen Unglück, selbst an Dürre und Wassersnot Menschenschuld, die mit dem Teufel im Bunde standen, die Hexen Und Zauberer.Die entsetzliche Frucht dieses Aberglaubens waren die Hexenpro-zesse, die auf Betreiben der Päpste schon im Mittelalter begonnenhatten, aber erst im 17. Jahrhundert ihren Höhepunkt erreichten. Pro-testantische und katholische Regierungen wetteiferten in dem Bestreben,die Verbündeten des Teufels auszurotten. Kein Alter, kein Rang,kein Geschlecht schützte vor dem furchtbaren Verdacht.*) Die Anklageaber war fast gleichbedeutend mit der Verurteilung, denn mittelst derFolter erpreßte man den Unglücklichen alle beliebigen Geständnisse.

In Luzern wurde 1652 eine 85jährige Frau lebendig verbrannt, indem gleichen Jahre ein Mädchen von 11 Jahren und 1659 sogar eines von7 Jahren zuerst im Turn, erwürgt und dann verbrannt, Zu Würzburgwurden innerhalb drei Jahren unter andern gefoltert und zum Scheiter-