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worden, der jenen mehr als aufwog, durch den Verlust jeglicherFreiheit. Fast überall war das Recht der Nationen, durch die Ab-geordneten der Stände einigen Einfluß auf die Staatsleitung auszu-üben, zur leeren Form herabgedrückt oder ganz beseitigt. Nach ihremBelieben konnten jetzt die Fürsten Steuern erheben, Gesetze ändern underlassen und in die Gerechtigkeitspflege eingreifen. Wie nahe lag dieVersuchung, so schrankenlose Gewalt zu mißbrauchen! Nach dem Bei-spiel Ludwigs XIV. wollten die Fürsten/daß alles im Staate, auchdas Geringste, durch ihre Hand gehe. Früher hatten Provinzen, Städteund Gemeinden ihre innern Angelegenheiten meist selber besorgt; jetztentschied die Willkür der königlichen Beamten, ob das Dorf eine Brücke,die Stadt einen Platz und die Provinz eine Straße haben dürfe odernicht. Jeder politischen Selbsttätigkeit des Volkes wurde ein Ende ge-macht, alles wurde von oben herab kommandiert, in alles hineinregiert.Die Art der Kleider, die Größe der Perrncken, die Beschaffenheit derFabrikate wurde vorgeschrieben, das Tanzen, Spielen, Rauchen, Schnu-pfen, Kaffeetrinken u. a. von Staats wegen geregelt oder verboten.*!Der fürstlichen Laune gegenüber war der Untertan vollkommen rechtlos.Aus einen sogenannten „Siegelbrief" (tsttrs äs euotist), d. h. einenmit dem königlichen Siegel versehenen Befehl hin konnte in Frankreichjedermann ohne Angabe der Gründe in den Kerker geworfen und aufbeliebige Zeit darin gehalten werden, ohne je vor ein Gericht gestelltzu werden. Beim Tode Ludwigs XIV. wurde ein Italiener in der Ba-stille gefunden, der am ersten Tage feiner Ankunft in Paris verhaftetworden war und seitdem 35 Jahre im Gefängnis geschmachtet hatte,ohne daß jemand wußte warum. In Deutschland war der Untertankaum höher geachtet als ein Sklave. Kaiser Leopold I., dessen weiches,
*) Colbcrt schrieb den Fabrikanten die Zahl der Fäden vor, die sie zuihren Geweben verwenden durften, und ließ die Waren, die nicht nach seinenVorschriften vcrferiigt waren, an den Galgen hängen und verbrennen. FriedrichWilhelm I. von Preußen ließ Mädchen, die nicht als Mägde dienen wollten, insZuchthaus setzen. Noch im Jahre 1775 war es in Waldcck durch eine besondereKaffecverordnung bei 10 Taler Strafe verboten, den Wäscherinnen und Glätter-innen Kaffee zu reichen, und die Pfarrer mußten auf den Kanzeln einladen, dieHerrschaften, welche jener Verordnung zuwider gehandelt hatten, zur Bestrafunganzuzeigen.