V. Die Zeit des Patrizierregiments in der Schweiz.
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Glarus: Das untere Freiamt und Baden. Unter den acht altenOrten: das obere Freiamt, Thurgau und Sargans. Unter den achtOrten mit Appenzell: Rheintal. Unter den 13 Orten ohne Appenzell:Lugano, Locarno, Mendrisio und Maggiatal. — Die Vogteien wurdensehr ungleich regiert. — In den Länderkantonen wurden die Vogtei-stellen meist denen verliehen, die am meisten Geld unter das Volkausteilten. Traten die Vögte dann ihr Amt an, so suchten sie diese Aus-lagen wieder einzubringen und übten arge Erpressungen. Die tessi -nischen Vogteien litten am meisten darunter. Sie zählten zuden verwahrlostesten Gegenden Europas. An den Tagsatzungen mußtendie Vögte aus den Gemeinherrschaften jeweilen Rechnung ab-legen. Der Bund mit Frankreich und diese Gemeinherrschaften warenlange Zeit die einzigen Bindemittel, welche die katholische und refvrmierte Schweiz notdürftig beieinander behielten.
Die Oberleitung in der alten Eidgenossenschaftführte die Tagsatzung. Sie kam vor 1712meist in Baden, nach 1712 in Frauen-
3. Hagsahung.Staatssormen.
selb zusammen. Jeder der 13 Orte beschickte sie mit einem oderzwei Boten. .Waren es zwei, so hatten sie doch nur eine Stimme.Sie vertraten nicht ihre eigene Meinung, sondern mußten sich an dieWeisungen (Instruktionen) halten, die ihnen ihr Stadt- oder Land-rat mitgab. Änderte sich die Lage, so mußten sie neue holen. Soverschleppten sich alle Geschäfte ins Endlose. Selten kam der not-wendige, einstimmige Beschluß zustande. Die Mehrheit hatte nichtdie Macht und das Recht, eine widerspenstige Minderheit zu ihremWillen zu zwingen. Es ging ähnlich zu, wie beim polnischen Reichs-tag. Das war auch ein Grund der Ohnmacht unseres Landes.Es fand nicht mehr die Kraft, sich selber aus verrotteten Zuständenherauszuheben. Jedes Staatengebilde aber, das nicht mit der Zeitfortschreitet, ist zum Untergänge reif. — Die alte Schweiz war einerechte Musterkarte von allerlei Staatsformen. Es gab dareine Demokratien, wo jeden April oder Mai die Bürger sichin Lands gemeinden versammelten, ihre Landammänner, Land-räte und Beamten wählten, Gesetze machten und in allen wichtigenDingen den Entscheid gaben. Landsgemeindekantone waren: Uri,Schwyz, die beiden Unterwalden, Glarus, Zug und die beiden Appen-zell. Die Demokratie herrschte im Gebirge, die Geschlechterherr-schaft oder Aristokratie in der Ebene. Der Geist des Abso