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Bilder aus der Welt- und Schweizergeschichte : zur Lust und Lehr der Jugend / Jakob Grunder, Hans Brugger
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283
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VII. Die Schweiz als Einheitsstaat.

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Plünderung der Schatzgewölbe und Kassen Berns. So wünschtenes die Direktoren in Paris. Die Räuberei der Franzosen kam denStaat Bern insgesamt auf etwa 24 Millionen Franken zu stehen.DieseBringer der Freiheit" leerten auch das Zeughaus und raubtenhier viele alte bernische Siegeszeichen. Sie trieben ihren Spott mitBerns Wappentieren und entführten sie in den Tiergarten vonParis. Nicht besser erging es der übrigen Schweiz; auch sie wurdebesetzt und gebrandschatzt. Denn mit dem Fall des alten Bern warder Untergang der alten Eidgenossenschaft besiegelt.

Vergl. Leseb. 1. Bd. S. 22!»Anneli Engelbergcr". 2. Bd. S. 2K2Der Kampf bei Neueiiegg"

VII. Die Schweiz crLs Ginheitshlcrcrt.

17981803.

: Die Franzosen waren nun die Herren imLand. Sie machten aus der Schweiz dieeine, unteilbare helvetische Re-publik nach dein Vorbild Frankreichs. Früher war jeder Kanton einbesonderer Staat gewesen. Jetzt war er nur noch eine Unterabteilungdes Einheitsstaats, so wie heute der Amtsbezirk einen Teil des Kantonsbildet. Für die ganze Schweiz galt als Grundgesetz die Verfassung,welche Peter Ochs vorbereitet hatte. Sie enthielt viel Gutes undwar das Urbild Vieler spätern Verfassungen der Kantone und desBundes. Die höchste Gewalt- sagte sie, liegt in der Gesamtheitder Bürger. Alle sind gleich vor dem Gesetz. Da gilt kein Vor-recht des Standes oder der Person. Es gibt weder Patrizier nochUntertanenländer mehr. Zum erstenmal ist ein schweizerischesBürgerrecht geschaffen worden. Jedem Bürger steht es frei, zudenken und zu glauben, was er will. Er darf seine Meinung in Redeund Schrift ungehindert kundgeben, darf innerhalb der Landesgrenzenin Freiheit arbeiten, Handel treiben und sich niederlassen. Die Bürgerkönnen sich frei versammeln und ihre Bitten und Beschwerden der Obrig-keit mitteilen. (Glaubensfreiheit, Redefreiheit, Preßfreihcit, freies Handels-und Niederlassungsrecht, freies Vereins- und Petitionsrecht.) Welch einschöner Strauß von neuen Rechten und Freiheiten! Doch unser Landkonnte sich ihrer wenig freuen. Zentnerschwer lastete der Druck einerfremden Macht auf ihm. Es war schwer geschädigt und sein Ge-biet verringert worden. Das Veltlin, Genf und das Bistum Baselhatte die Schweiz verloren. Der alte Kanton Bern büßte die Waadtund den Unteraargau ein. Das Oberland war eine Zeitlang eineigener Kanton mit Thun als Hauptstadt. Ganz neu waren auch dieKantvnsnamen Waldstätten, Linth, Säntis, Baden, Lugano, Bellinzona.

- I. Die Hinyeitsversaffung: der Kekvetik.