Der spanische Erbfolgekrieg. 301
1709. Sieg Prinz Eugens und Marlboroughs bei Malplaquet.
Neue Eriedensanträge Ludwigs, der sogar Hilfsgeldergegen seinen Enkel zahlen will, während die Verbündeten verlangen,daß er ihn durch seine Heere vertreiben soll.
Da ändern der Sturz des Whig-ministeriums in England (1710,S- S. 329) und der Tod Kaiser Josephs I. (1711) alle VerhältnisseZugunsten Ludwigs XIV. Marlborough abberufen-, Erzherzog Karlverläßt Spanien, um die österreichischen Erblande zu übernehmen.England beginnt mit Eriedensverhandlungen, die schließlich auf■betreiben des Ministers Lord Bolingbroke zu einem für Frankreichäußerst günstigen Ergebnis führen.
1712. Kongreß zu Utrecht. Der französische Feldherr Villars
siegt bei Denain (an der Scheide) über einen Teil vonPrinz Eugens Heer.
1713. Friede ZU Utrecht (ohne Beteiligung Kaiser Karls VI.):
1. Philipp V., Enkel Ludwigs XIV., wird als König
Spanien anerkannt. Doch sollen die Kronen Frankreichs undSpaniens niemals auf einem Haupte vereinigt werden. (8. 336)., 2. Österreich (Karl VI.) gewinnt die meisten spanischen
■" ebenländerNiederlande, Mailand, Neapel, Sardinien (S. 266).
3. Der Herzog von Savoyen erhält Sizilien als Königreich18. 306).
■p, 4. England bekommt von Frankreich (dessen Besitzstand in
Europa unverändert bleibt) Neufundland, Neuschottland (Akadien)Ijpd die Hudsonsbailänder (vgl. 8. 333), von Spanien Gibraltar und■j? enorka . Außerdem bedingt England sich auf dreißig Jahre denKleinhandel mit afrikanischen Negersklaven nach den spanischenEolonien in Amerika aus (Assiento). (Seitdem brachte die englischeotidäeekompagnie, die die Negereinfuhr betrieb, nebenbei auf dem, e ge des Schleichhandels fast die ganze Gütereinfuhr in das spa-nische Amerika an sich). Anerkennung der protestantischenThronfolge durch Frankreich versprochen (S. 313).
, 6. Holland erhält das Besatzungsrecht in einigen Grenz-
e stungen der bisher spanischen Niederlande, Lilie wird an Frankreich
z hrückgegeben.
, 6. Preußen erlangt die Anerkennung des Königstitels und
Ues Besitzes von Neufchätel und Valengin (aus der manischen Erb-°haft nach Wilhelms III. Tode 1702, vgl. die Stammtafel 8. 267),jjazu Obergeldern (an der Maas). Es überläßt an Frankreich seineAnsprüche auf das Fürstentum Oranien oder Orange (an der Rhone,265 Anm., 290).
Karl VI. verweigert seine Zustimmung, der Krieg wird amRhein weitergeführt. Villars erobert Landau und Frei-buTg. Darauf
1714. Friede zu Rastatt und Baden (im Aargau, Schweiz).
Karl VI. nimmt die ihm bestimmten Länder an.